Neuregelung der Vergütung von Sachverständigen vorgeschlagen
(24.9.2003) Das Bundesministerium der Justiz hat Ende August einen Referentenentwurf für das neue Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz vorgelegt. Der Entwurf sieht u. a. eine Neuregelung der Vergütung von Sachverständigen vor, wobei das bisherige Entschädigungsprinzip zu Gunsten einer Vergütungsregelung aufgegeben wurde.
Die Bundesingenieurkammer hatte sich mit der Durchführung einer Umfrage nach den bei Privatgutachten üblichen Vergütungssätzen für einen höheren Vergütungssatz als den im ersten Entwurf in Höhe von 50 Euro vorgeschlagenen Vergütungssatz im "Bauwesen" eingesetzt. Außerdem ist es gelungen in dem vorliegenden Referentenentwurf eine stärkere Aufteilung der ursprünglichen Vergütungsgruppe "Bauwesen" zu erreichen.
Die wesentlichen Honorargruppen in denen Ingenieure als Sachverständige tätig sind u. a. (Auszug):
- Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau (6)
- Altbausanierung (5)
- Bauphysik (5)
- Baustoffe (5)
- Bauwerksabdichtung (6)
- Beton-, Stahlbeton- und Spannbetonbau (5)
- Bewertung von Immobilien (6)
- Brandschutz und Brandursachen (5)
- Erd- und Grundbau (3)
- Elektronische Anlagen und Geräte (6)
- Honorare (Architekten und Ingenieure) (7)
- Ingenieurbau (4)
- Schäden an Gebäuden (6)
- Statik im Bauwesen (4)
Die Vergütung der betreffenden Honorargruppen soll betragen:
- (3) - 60 Euro
- (4) - 65 Euro
- (5) - 70 Euro
- (6) - 75 Euro
- (7) - 80 Euro
Neben dem Honorar soll der Sachverständige ferner Fahrtkostenersatz, Entschädigung für Aufwand sowie Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen wie z.B. Farbkopien und -ausdrucke, Hilfskräfte etc. erhalten. Der bisherige Ostabschlag ist weggefallen.
Der vollständige Gesetzentwurf zum Kostenrechtmodernisierungsgesetz, in dem auch die Neuregelung der Gerichtskosten sowie der Rechtsanwaltsgebühren geregelt wird, ist unter www.bmj.bund.de/images/11645.pdf abrufbar.
siehe auch:
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