NRW-Bauminister: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure muss sich der Diskussion stellen
(17.9.2003) In einem langen und intensiven Gespräch haben NRW-Bauminister Dr. Michael Vesper, der Präsident der Architektenkammer NRW, Hartmut Miksch, und der Präsident der Ingenieurkammer-Bau NRW, Peter Dübbert, das Pro und Contra der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erörtert.
Die Kammerpräsidenten bezeichneten den Erhalt der HOAI als verbindliches Preisrecht als das derzeit wichtigste berufspolitische Ziel der Architekten und Ingenieure. Wohl sähen sie - wie die Bundesregierung und die Bundesländer - die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform der HOAI. Werde die HOAI allerdings in eine unverbindliche Preisempfehlung umgewandelt, gehe dies vor allem zu Lasten der Verbraucher. Bei Architekten und Ingenieuren würde der Preiswettbewerb dominieren, statt wie bisher der Wettbewerb um die beste Leistung. Dies müsse sich nachteilig auf die Qualität des Planens und damit auch des Bauens auswirken. Überdies sei zu befürchten, dass mittelständische Büros und deren Arbeits- und Ausbildungsplätze gefährdet würden und dass auf Dauer auch die "kleinen" Bauherren nur noch mit Großstrukturen zu tun hätten.
Bauminister Dr. Vesper betonte: "Jede staatliche Preisregulierung muss in unserer Wirtschaftsordnung die Ausnahme bleiben und bedarf einer besonderen ordnungspolitischen Begründung. Deshalb ist es selbstverständlich, dass sich auch die HOAI einer kritischen Diskussion stellen muss." Er sehe sehr wohl die wichtige Rolle des Planens und Bauens und der Leistungen der Architekten und Ingenieure für den Einzelnen und für die Allgemeinheit. Auch begrüße er die Aufgeschlossenheit der Planer für eine tief greifende Reform der HOAI. Sie müsse vor allem vereinfacht und deutlich entschlackt werden. Zudem müsse endlich die Höhe des Honorars von den Baukosten abgekoppelt werden, um stärkere Anreize zu kostensparendem Bauen zu schaffen. In der vom Bundeswirtschaftsminister aufgeworfenen Grundsatzfrage aber, ob es bei dem verbindlichen Preisrecht bleiben oder ob zukünftig eine unverbindliche Preisempfehlung an dessen Stelle treten sollte, hätten sich bisher weder die Bundesregierung noch die Landesregierung eine abschließende Meinung gebildet. Der Dialog, den das innerhalb der Landesregierung für die HOAI federführende Wirtschaftsministerium und das Bauministerium mit den Kammern führten, trage wesentlich zur Meinungsbildung der Landesregierung bei. Im Hinblick auf den besonderen Charakter der Architekten- und Ingenieurleistungen und wegen ihrer Bedeutung auch für den öffentlichen Raum und für nachhaltiges Bauen spreche durchaus manches dafür, dass es für die Honorierung dieser Leistungen ausnahmsweise bei einer verbindlichen Regelung mit Mindest- und Höchstsätzen bleiben sollte.
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