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Bachelor und Master - Architektenkammern lehnen neue Ausbildungsgänge für Architekten ab

(5.9.2003) Das Recht soll in Europa immer mehr harmonisiert werden, dies gilt auch für die Ausbildungsordnungen an den Hochschulen. Harmonie wird eigentlich durch Gleichklang erzeugt. Was derzeit von deutschen Hochschulen im Fachbereich Architektur mit der Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen vollzogen wird, sorgt allerdings für mehr Dissonanzen als Gleichklang. Die Architektenkammern lehnen deshalb mehrheitlich diese neuen Studiengänge ab. Sie haben hierfür handfeste Gründe.

Ein kurzer Rückblick: Der Bologna-Prozess

Am 19. Juli 1999 haben 29 europäische Bildungsminister die sogenannte Bolognaerklärung abgegeben. Ziel war es, die Hochschulausbildung EU-weit zu vereinheitlichen. Obwohl es in Bologna nur um einen informellen Gedankenaustausch ohne rechtliche Verbindlichkeit ging, haben einige deutsche Hochschulen die in der Erklärung festgelegte Umstrukturierung bereits eingeleitet.

Grundmodell ist die Zweistufigkeit eines insgesamt fünfjährigen Studiums. Die erste Stufe schließt mit dem akademischen Grad Bachelor ab, die höhere zweite Stufe mit einem Master. Zwei Ausgestaltungen sind hierbei denkbar und werden auch entsprechend durch das deutsche Hochschulrahmengesetz ermöglicht: zum einen das Modell eines dreijährigen Grundstudiums mit Bachelorabschluss und darauf aufbauendem zweijährigem Studium mit Masterabschluss. Zum anderen das Modell eines vierjährigen Grundstudiums mit Bachelorabschluss und darauf aufbauendem einjährigem Studium mit Masterabschluss.

Ein Leistungspunktesystem (sogenannte credit points) und eine qualitätssichernde Prüfung der Hochschulen durch unabhängige Gutachtergremien sollen gewährleisten, dass die Durchlässigkeit von Hochschule zu Hochschule ohne Nachteil für die Studierenden gegeben ist und gleiche Bewertungsmaßstäbe angelegt werden.

Ziel der Politik: Geld sparen durch Elitenbildung

Das Hochschulrahmengesetz schreibt vor, dass schon der Bachelorabschluss ein "berufsbefähigender" Abschluss sein muss, und dies unabhängig davon, ob er drei- oder vierjährig ausgestaltet ist. Über den Begriff "berufsbefähigend" im Bereich der Architektur wird seitdem von allen Beteiligten stark spekuliert.

Bei der Umsetzung haben europäische und deutsche Politiker die Chance gesehen, das als durchgängige Ausbildung konzipierte fünfjährige Bachelor-/Masterstudium zu erheblichen Einsparungen im Lehrbetrieb zu nutzen. Der Trick: Der Bachelorabschluss kann bereits nach drei Jahren erreicht werden. Aber: Einen Freibrief, nach erfolgtem Bachelorabschluss einen Anspruch auf den nachfolgenden Masterstudiengang zu besitzen, gibt es nicht. Die Bildungspolitiker stellen ganz offen heraus, dass der Masterabschluss nur noch für eine kleine Elite von 20% bis 30 % aller Studenten zugänglich sein soll. Bei diesem Konzept folgen ihnen offenbar viele Hochschulen bereitwillig. Konsequenterweise ist in einem solchen Modell der Masterabschluss nicht mehr der Regelabschluss, sondern ein Abschluss, der erst durch eine spezielle Zulassung zum Masterstudium erreichbar ist. Wenn die Gefahr besteht, dass das Bachelorstudium als ein verkürztes und verschultes Studium ein Regelabschluss für viele Studenten sein wird, stellt sich die Frage, was ein Studierender von einem sechssemestrigen Studium erwarten kann. Politiker sehen wohl im Bachelor-/ Mastersystem die Möglichkeit, das dreijährige Studium als Regelstudium zu installieren und damit Geld zu sparen.

Wer darf als Architekt arbeiten?

Nicht nur in Hessen, sondern auch in anderen Bundesländern ist der Abschluss eines vierjährigen bzw. achtsemestrigen Studiums zwingend erforderliche Voraussetzung für die Eintragung in das Berufsverzeichnis der Architektenkammer und damit die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung "Architekt" zu führen. Die Konsequenz ist, dass derjenige, der nur über einen dreijährigen Bachelorabschluss verfügt, auch nicht Architekt sein kann.

Auf einer gemeinsamen Konferenz der Architektenkammern Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen im Jahr 2000 hielt es keiner der eingeladenen Hochschuldekane für möglich, das Architekturstudium auf drei Jahre zu verkürzen. Wichtige neue Fächer und notwendige Einflüsse auf das Architekturstudium, wie z. B. "nachhaltiges Bauen", "ökologisches Bauen", "kostengünstiges Planen und Bauen" sind wesentliche Herausforderungen der heutigen Zeit an die Architekten und führen zu weiterem Druck auf die jetzt vierjährig angelegten Studien mit der Folge, dass selbst eine vierjährige Regelstudienzeit eigentlich zu kurz ist, um sich das notwendige Wissen anzueignen. Die Dekane kamen einhellig zu dem Ergebnis, dass eine weitere Verkürzung ohne erheblichen Qualitätsverlust nicht denkbar ist. Hieraus folgt, dass eine dreijährige Ausbildung eine völlig unzureichende Ausbildung ist und die Kammern deshalb der Eintragung der Absolventen dieser Studiengänge in das Berufsverzeichnis nicht zustimmen können. Der Schutz der Berufsbezeichnung "Architekt" dient vor allem dem Verbraucherschutz. Der Verbraucher muss sich darauf verlassen können, dass derjenige, der sich "Architekt" nennen darf, die für die Berufsausübung notwendigen Kenntnisse erworben hat. Nach nur drei Jahren Studium kann die gebotene Qualität nicht vorhanden sein.

Dann stellt sich aber die Frage: Wenn das dreijährige Bachelorstudium nicht zum Beruf "Architekt" qualifiziert, zu welchem Beruf könnte der Abschluss dann befähigen? Wir können einen solchen Beruf am Markt nicht erkennen!

Anerkennung im Ausland

Wer sich im europäischen Ausland als Architekt niederlassen möchte, muss im Hochbau die Anforderungen der Europäische Architektenrichtlinie (85/384 EU) erfüllen. Hiernach sind alleine mindestens vierjährige Studiengänge anerkannt. Dreijährige Bachelor-Studiengänge im Bereich der Architektur (Hochbau) sind dagegen als alleiniger akademischer Abschluss nicht anerkennungsfähig.

Auch auf internationaler Ebene außerhalb der EU gibt es kein Bestreben, verkürzte Studiengänge zum Dienstleistungsaustausch, sei es beispielsweise zwischen EU und USA, anzuerkennen. Vielmehr sind mit der Festlegung auf die Standards des "UIA-Accord" sogar fünfjährige Vollzeitstudiengänge als Anerkennungsvoraussetzung im Gespräch.

Äpfel und Birnen

Die Bolognaerklärung hatte die Internationalisierung der Studienabschlüsse zum Ziel. In Deutschland wird hierzu die angelsächsische Universitätskultur immer wieder zitiert. Dabei ist festzustellen, dass der angelsächsische Kreis mit seinen Bachelor- und Masterabschlüssen völlig anders strukturiert ist, als es der Bologna-Prozess vorsieht. Aus diesem Grunde ist auch völlig unklar, ob die Durchlässigkeit während des Studiums, die durch den Bologna Prozess angestoßen werden soll, überhaupt erreicht werden kann. Ein fünfjähriger Bachelorabschluss in Großbritannien und in Kanada entspricht eben nicht einem dreijährigen Bachelorabschluss in der Bundesrepublik Deutschland.

"Nein" der Kammer zum dreijährigen Bachelor

Wirtschaftswachstum

Aus all den zuvor genannten Gründen ist das Fazit zu ziehen, dass das Studium der Architektur mit Bachelor- und Masterabschlüssen viele unbeantwortete Fragen aufwirft. Die Hochschulen handeln deshalb unverantwortlich, wenn sie ihre Studenten nicht detailliert über mögliche Konsequenzen im Hinblick auf den Arbeitsmarkt, insbesondere aber auf die Eintragung bei den Kammern aufklären. Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen vertritt dezidiert, wie die meisten anderen Länderarchitektenkammern und die Bundesarchitektenkammer, die Meinung, dass derzeit den Studenten der Bachelor- und Masterstudiengang nicht empfohlen werden kann. International, also nicht nur in Deutschland, gibt es noch in großer Anzahl Studienabschlüsse, die mit einem sogenannten "Diplom" enden. Das deutsche Diplom ist international anerkannt und geschätzt. Das Thema "dreijähriges Bachelorstudium" ist in Deutschland ohne Not auf die Tagesordnung gesetzt worden.

Wir empfehlen daher Studenten und Studentinnen, sich bis auf weiteres die belastende Fülle von Problemen und Unwägbarkeiten nicht aufzuladen, die mit den neuen Studienabschlüssen einhergehen. Wir raten dazu, nur solche Studien anzufangen, die mit dem klassischen Abschluss Diplomingenieur enden.

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