Mieterbund: Mietrechtsreform habe Praxistest bestanden
(11.6.2003) "Mit der vor knapp zwei Jahren in Kraft getretenen Mietrechtsreform ist eine Reihe von Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter wirksam geworden. Klarstellende Regelungen, vor allem im Bereich der Betriebskosten und der Mieterhöhungen wirken sich streitmindernd aus. Es zeigt sich aber auch", so Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), auf einer Pressekonferenz in Berlin, "dass durch missverständliche Formulierungen neue Streitpunkte entstanden sind, dass einige Fragen durch die Mietrechtsreform nicht beantwortet wurden." Hier sei jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) gefordert. Das höchste deutsche Gericht werde in den nächsten Wochen Grundsatzentscheidungen zu Themen wie Kündigungsfristen, Mietminderung, Eigenbedarf und Schönheitsreparaturen veröffentlichen.
Seit dem 1. September 2001, dem Inkrafttreten der
Mietrechtsreform, haben die Rechtsberater der 350 DMB-Mietervereine rund 1,7
Millionen Rechtsberatungen nach dem neuen Recht durchgeführt. "Das neue
Mietrecht hat diesen großen Praxistest bestanden", bilanzierte Rips. Bewährt
habe sich die Zusammenfassung der mietrechtlichen Regelungen im Bürgerlichen
Gesetzbuch und die Anordnung der Vorschriften nach dem typischen Ablauf eines
Mietrechtsverhältnisses.
Vorteilhaft und streitmindernd wirkt sich vor allem die Neuregelung zu der
Abrechnungs- und Ausschlussfrist bei Betriebskosten aus. Danach muss der
Vermieter spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode die Abrechnung
für die "kalten" Betriebskosten oder die Heizkosten seinen Mietern vorgelegt
haben. Hält er diese Frist nicht ein, kann er keine Nachforderungen für diesen
Abrechnungszeitraum stellen.
"Fast jede dritte Rechtsberatung unserer Mietervereine dreht sich um
Betriebskosten. Die häufigsten Fragen sind: Bis wann muss der Vermieter
abgerechnet haben und kann er noch nach Jahren mehr oder weniger hohe
Nachforderungen stellen", erklärte Rips. "Diese Fragen lassen sich jetzt
eindeutig klären. Hier hat die Mietrechtsreform Rechtssicherheit gebracht."
Positiv, so der Mieterbund-Direktor, sind zum Beispiel auch im
Mieterhöhungsrecht die Einführung eines qualifizierten Mietspiegels und die sich
hieraus ergebenden Beweisfunktionen oder die Stärkung der Rechte von Menschen
mit Behinderungen, hinsichtlich einer barrierefreien Gestaltung der Wohnung.
siehe auch:
- Deutscher Mieterbund fordert dreimonatige Kündigungsfrist auch für Altverträge (25.6.2003)
- Bundesgerichtshof zur Fortgeltung alter Kündigungsfristen in Wohnungsmietverträgen nach dem Inkrafttreten der Mietrechtsreform (19.6.2003)
- Bei Mietverfahren droht der Kollaps (16.6.2003)
- Bundesgerichtshof trifft/traf mehrere Grundsatzentscheidungen in Sachen Mietrecht (11.6.2003)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Abrechnungsfrist für Nebenkosten einhalten! (19.7.2002)
- Betriebskostenabrechnungen 2002 mit hohem Konfliktpotential (4.4.2003)
- Mieterbund informiert über Mieterrechte und -pflichten: Neue Gesetze und Vorschriften ab 2002 (28.12.2001)
- Mietrechtsreform am 1. September in Kraft getreten (4.9.2001)
- ergänzende Meldungen zum Themenkomplex: Miete, Vermietung, Nebenkosten
siehe zudem:
- Miete mindern. So gehen Sie richtig vor. Mit Mietminderungs-Tabellen
- Beck'sches Formularbuch Mietrecht
- Wichtige Mietgesetze. Mit Vorschriften der Wohnungswirtschaft
- Handbuch der Wohnraummiete
-
Immobilien Jahrbuch 2003. Der Kalender für Immobilienbesitzer