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12 Punkte-Papier der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen zur Landtagswahl

(15.1.2003) Im Februar 2003 wählen die Bürger in Hessen ihre Landesregierung. Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen nimmt die Wahl zum Anlass, als Vertreterin des Architekten- und Stadtplanerberufsstandes ihre Forderungen gegenüber den Politikern deutlich zu machen: In einem 12 Punkte-Papier fasst sie die wichtigsten Handlungsfelder zusammen, die von den Politikern in ihren Beschlüssen berücksichtigt werden soll(t)en.

Im Anschluss an die Wahl, innerhalb des Zeitraums der Koalitionsverhandlungen, will die Kammer während eines Parlamentarischen Abends ihre Forderungen gegenüber Vertretern der Hessischen Landesregierung nochmals unterstreichen und detailliert darlegen.


"Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen vertritt die berufspolitischen Interessen der rund 11.000 hessischen Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner.

Gegenwärtig befindet sich die gesamte Bauwirtschaft in einer schweren Krise. Hiervon sind die hessischen Architektur- und Stadtplanungsbüros in besonderem Maße betroffen. Angesichts der bevorstehenden Landtagswahl ist die Landespolitik aufgerufen, die Ausrichtung der politischen Ziele hinsichtlich Architektur und Städtebau in Hessen sowie die Auswirkungen bei der Umsetzung zu bedenken und die Architekten und Stadtplaner in dieser kritischen Situation wirksam zu unterstützen.

Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen rückt 12 vorrangige Handlungsfelder in den Blickpunkt der Landespolitik:

  1. Kraftvollen Impulsen für die Baukonjunktur Priorität einräumen. Die Bauwirtschaft ist stets der Motor der Wirtschaftsentwicklung. Wenn dieser Motor "stottert", hat das negative Auswirkungen auf die Gesamtkonjunktur. Deshalb sind Impulse für die Bauwirtschaft unabdingbar. Die Entscheidung, den Landtagsneubau und -umbau nicht durchzuführen, ist genau das falsche Signal. Öffentliches Bauen ist gerade in Zeiten zurückhaltender Investitionen der Privatwirtschaft ein wichtiges Instrument zur Konjunkturbelebung und zur Erhaltung von Arbeitsplätzen auch in den Architekturbüros.
     
  2. Die Förderung der Baukultur als festen Bestandteil der Politik verankern. Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen hat kürzlich eine Resolution zur Architekturpolitik verabschiedet. Dies geschah im Rahmen der bundesdeutschen "Initiative Architektur- und Baukultur" und zeitgleich mit der "Entschließung des Rates der Europäischen Union zur Sicherung der architektonischen Qualität der städtischen und ländlichen Umwelt". Kernforderung dieser Resolution ist der Appell an die Hessische Landesregierung und an die hessischen Gebietskörperschaften, die in dieser Resolution genannten Zielsetzungen einer "Architekturpolitik in Hessen" anzuerkennen und im Rahmen einer aktiven und weiterentwickelten Bau- und Umweltpolitik umzusetzen. Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen fordert die künftige hessische Landesregierung auf, die Inhalte der Resolution in ihrem Regierungsprogramm mit zu verankern und zur Basis ihrer Landespolitik zu machen. Ein eigener Ausschuss des Hessischen Landtags für die Themen "Städtebau" und "Wohnungswesen" wäre ein geeignetes Instrument, um der Bedeutung dieser Themen gerecht zu werden und den notwendigen Dialog hierzu zu verbessern.
     
  3. Die Trennung von Planung und Bauausführung bei allen neuen Formen der Zusammenarbeit gewährleisten. Neue Kooperationen werden heute überall diskutiert. Public-Private-Partnership stellt dabei nur eine mögliche Variante dar. Aus Sicht der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen ist in jedem einzelnen Fall darauf zu achten, dass die Trennung von Planung und Bauausführung erhalten bleibt. Nur so kann eine sparsame Mittelverwendung bei gleichzeitiger Sicherung der Qualität und weitest möglicher Verhinderung von Korruption gewährleistet werden. Trennung von Planung und Bauausführung ist zugleich Förderung der Freiberuflichkeit und des Mittelstandes.
     
  4. Mehr Architektenwettbewerbe ausloben. Die öffentlichen Auftraggeber haben beim Bauen eine Vorbildfunktion. Sie werden dieser am besten gerecht, wenn sie für öffentliche Bauten, öffentliche Freianlagen und städtebauliche Planungen Architektenwettbewerbe nach den gültigen Wettbewerbsregeln (GRW) ausloben. Deshalb sollte festgelegt werden, dass bei bedeutenden Maßnahmen des Landes sowie bei Zuwendungsbauten, bei denen das Land Hessen Steuergelder für bestimmte Zwecke zur Verfügung stellt, Wettbewerbe ausgelobt werden müssen. Verhandlungsverfahren nach VOF (Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen) sollten bei Hochbaumaßnahmen des Landes zugunsten der anonymen, transparenten und fairen Wettbewerbsverfahren nach GRW zurückstehen. Wenn aber Verhandlungsverfahren durchgeführt werden, muss das auf der Grundlage objektiver, angemessener und nachvollziehbarer Vergabekriterien geschehen.
     
  5. Die Rahmenbedingungen für Freiberufler auf europäischer Ebene gestalten. Die Hessische Landesregierung muss sich insbesondere über den Bundrat auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass das deutsche Prinzip der Trennung von Planung und Bauausführung nicht durch europäische Regelungen, die durch den Einfluss von Großunternehmen in anderen Ländern geprägt sind, unterminiert wird. Angebotsverfahren nach dem beabsichtigten Herkunftslandprinzip gefährden existenziell Freiberuflichkeit und Mittelstand. Ebenso darf das hohe Niveau für den Schutz der Verbraucher, das die 1985 verabschiedete Architektenrichtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome zur Erleichterung grenzüberschreitender Tätigkeit und der Niederlassungsfreiheit im Gebiet der EU festlegt, nicht durch eine neue Querschnittsrichtlinie verwässert und abgesenkt werden.
     
  6. Endlich die HOAI anpassen. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure bedarf dringend der Überarbeitung, da sich die Struktur der Aufgaben und die Kostenbelastung von Architekten und Stadtplanern in den letzten Jahren erheblich geändert haben. Wir fordern, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzt, dass es im ersten Schritt vorab zu der überfälligen Anhebung der Honoraransätze kommt, da die letzte Anpassung bereits sieben Jahre zurückliegt. Darüber hinaus muss die strukturelle Überarbeitung zügig vorangetrieben werden. Nur wenn die Architektenleistung auskömmlich vergütet wird, können die Auftraggeber - damit auch die öffentlichen Bauherren - sicher sein, dass die abgeforderte Qualität - auch unter den Aspekten Umwelt- und Ressourcenschonung - beim Bau und bei der Nutzung erreicht wird.
     
  7. Korruption verhindern. Im Zuge der Privatisierung von Aufgaben der staatlichen Bauverwaltung muss darauf geachtet werden, dass die Bauverwaltung ausreichende Personalkapazitäten behält, um selbst als Bauherr fachlich kompetent handeln zu können. Eine zu große "Ausdünnung" kann die Öffentliche Hand in der Gesamtbetrachtung sehr teuer zu stehen kommen. Scheinprivatisierung öffentlicher Planungs- und Bauaufgaben in staatlichen Beteiligungsunternehmen darf es nicht geben. Sie führt zum einen zu unfairen Wettbewerbsbedingungen am Markt gegenüber den Architekten, da für die scheinprivatisierten Unternehmen eine garantierte Grundauslastung gesichert ist. Sie fördert zum anderen Korruption, weil sich das scheinprivatisierte Unternehmen dem öffentlichen Vergaberecht entzieht. Neben der Trennung von Planung und Bauausführung ist die strikte Anwendung der Verdingungsordnungen VOF, VOB und VOL als Mittel der Korruptionsbekämpfung unabdingbar.
     
  8. Die Finanzprobleme der Kommunen nicht auf dem Rücken der Freien Berufe lösen. Eine Reform der Finanzierung der Gemeinden ist dringend notwendig, damit diese ihre Aufgaben - auch im Bereich des Planens und Bauens - adäquat erfüllen können. Die in diesem Zusammenhang diskutierte Verbreiterung der Bemessungsgrundlage der Gewerbeertragssteuer auf die Freien Berufe wird allerdings grundsätzlich und insbesondere angesichts der kritischen ökonomischen Situation der Architekturbüros strikt abgelehnt. Würde die Einkommenssituation in den Büros durch eine solche Maßnahme noch weiter verschlechtert, wäre mit Entlassungen zu rechnen; darüber hinaus würde die Anzahl der Ausbildungsplätze zwangsläufig reduziert werden.
     
  9. Die Qualität der Architektenausbildung sichern. Die Weiterentwicklung der Studiengänge darf aus Sicht der Architekten- und Stadtplanerkammer nicht dazu führen, dass die Qualität der Ausbildung abgesenkt wird. Ein 6-semestriges Studium kann nicht zur Berufsbefähigung führen. Im Interesse der Chancen der Absolventen von Architekturstudiengängen im globalen Markt und zum Schutz künftiger Bauherrn muss es bei der bisherigen mindestens 8-semestrigen Ausbildung bleiben. Die künftige Hessische Landesregierung wird darüber hinaus aufgefordert, durch den Erlass einer Rechtsverordnung zum Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetz die Grundlage für eine wesentliche Qualitätsverbesserung der vor der Kammereintragung erforderlichen zweijährigen Berufspraxis zu legen.
     
  10. Den Themenbereich Architektur stärker im Schulunterricht berücksichtigen. Architektur muss im Schulunterricht stärkere Berücksichtigung finden. Die Kammer hat deshalb zwei Schulbücher herausgegeben. Sie wünscht sich hierzu eine deutlichere Unterstützung des Hessischen Kultusministeriums bei der Einführung dieser Schulbücher und die Berücksichtigung des Themas "Architektur" in den Lehrplänen.
     
  11. Nachhaltige Entwicklungen stärken. Anzustreben sind in Hessen solche Rahmenbedingungen, die das nachhaltige Bauen und die nachhaltige Entwicklung begünstigen, damit die Lebens- und Gestaltungschancen zukünftiger Generationen erhalten bleiben. Dabei sind solche Handlungsebenen vor allem anzusprechen, die in der bisherigen Diskussion zu kurz kamen: die Regionen und die Quartiere. Die Region bildet den wichtigsten Aktions- und Funktionsraum für die Stadt; Quartiere sind der "konkrete Erfahrungsraum von Bürgern". Auch seit langem bekannte Themen wie "Energieeinsparung" und Umgang mit Bau- und Problemstoffen bedürfen einer nicht nachlassenden Anstrengung aller Beteiligten.
     
  12. Die Entwicklung der Regionen unterstützen. Zunehmend stehen nicht nur einzelne Städte und Gemeinden im europäischen oder gar globalen Konkurrenzkampf, sondern ganze Regionen. Darüber hinaus sind viele Herausforderungen nur nach dem Motto "gemeinsam sind wir stark" zu bewältigen. Deshalb wird empfohlen, vorhandene Initiativen in Richtung Regionalentwicklung auf Landesebene zu stärken und zu fördern. Nicht zuletzt auch im Zusammenhang mit der Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele in der Region Frankfurt/Rhein-Main wird deutlich, welche Entwicklungspotentiale für diese Region beispielsweise gegeben sind. Hier, wie auch in anderen Regionen, bedarf es zentraler Stellen wie z.B. "Regional-Akademien" oder "Regional-Agenturen", die auf Landesebene agieren. Die Bewältigung der Aufgaben darf nicht allein der Privatwirtschaft überlassen werden; eine Einbindung der Wirtschaft und ihrer Verbände wird allerdings für wünschenswert und sinnvoll erachtet.

Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen bietet der künftigen hessischen Landesregierung Rat und Unterstützung bei der Umsetzung aller 12 Themen an."

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