Baulinks -> Redaktion  || < älter 2002/0751 jünger > >>|  

Bodewig: Fundament für schnellen Wiederaufbau von Wohngebäuden und Verkehrsinfrastruktur ist gelegt

(28.8.2002) "Mit dem Aufbau der vom Hochwasser beschädigten Wohngebäude kann umgehend begonnen werden. 70 Millionen Euro Soforthilfe könnten nach Zustimmung des Parlamentes ab Donnerstag direkt den Ländern zugeteilt werden." Das sagte Kurt Bodewig, Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, am Dienstag in Berlin nach einer Besprechung mit den Bauministern aus den von der Flut betroffenen Ländern. Die Soforthilfe erfolge im Vorgriff auf die 500 Millionen Euro, die im Fonds "Aufbauhilfe" für Wohnungsbau vorgesehen sind. Mit den Landesministerien sei über das konkrete Verfahren zur Hilfe bei Hochwasserschäden an Wohngebäuden gesprochen worden.

Die Schäden an Wohngebäuden - ganz gleich ob Eigenheim oder Mietwohnung - seien immens. Das Spektrum reiche vom überfluteten Keller bis zum Totalverlust des Eigenheimes. Deshalb solle auch in diesem Bereich schnell geholfen werden. Die Schadenshöhe könne erst nach Ablauf des Wassers genau festgestellt werden. In Bayern und Sachsen würden aber bereits erste Erhebungen unter Hinzuziehung von Sachverständigen durchgeführt. Die erforderlichen Maßnahmen reichten von Trockenlegung und Instandsetzung bis zum kompletten Neubau.

Im Fonds "Aufbauhilfe" stünden 500 Millionen Euro für die "Beseitigung und Behebung von Hochwasserschäden an Wohngebäuden" bereit. 250 Millionen Euro stammten vom Bund und 250 Millionen Euro von den Ländern und Gemeinden. 70 Millionen Euro davon stünden ab Donnerstag zur Verfügung, wenn der Haushaltsausschuss der "außerplanmäßigen Ausgabe" zustimme, sagte Bodewig.

Die Soforthilfe von 70 Millionen Euro werde nach einem Schlüssel verteilt. Damit könnten die Länder unmittelbar helfen, meinte Bodewig. Heute hätten Bund und Länder den Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung diskutiert, die in den nächsten Tagen von den Fachleuten vertieft erörtert werde. Darin sind Art und Umfang der Hilfe sowie Verfahrensgrundsätze festgelegt. Angestrebt sei, die Verwaltungsvereinbarung am kommenden Dienstag zu unterzeichnen.

Außerdem habe man beraten, wie die Hilfen für die zerstörten Infrastrukturen in den Gemeinden organisiert werden könnten, sagte Bodewig.

1,2 Milliarden Euro stünden für die Beseitigung der Flutschäden an historischen Innenstädten, Kulturstätten, an Stadtbild prägenden Gebäuden, an der sozialen Infrastruktur wie Kindergärten und Altenheime und an der Technischen Infrastruktur wie Plätze, Brücken, Kläranlagen zur Verfügung. 600 Millionen Euro kämen vom Bund und 600 Millionen Euro von den Ländern und Gemeinden.

Um eine zügige Antragsbearbeitung sicherzustellen, wurde vereinbart, dem Bund Ansprechpartner für Städte und Gemeinden zu benennen. Der Bund seinerseits werde eine Hotline schalten.

siehe auch:


zurück ...
Übersicht News ...
Übersicht "Broschüren" ...

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH