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Bauindustrie kritisiert bundesweites Register über unzuverlässige Unternehmen

(2.7.2002) "Wir unterstützen alle rechtsstaatlichen Maßnahmen mit dem Ziel, Manipulationen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auszuschließen sowie einen fairen und transparenten Leistungswettbewerb zu sichern". Das erklärte am 1. Juli 2002 in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, anlässlich einer Anhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Technologie zum Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen. Es sei rechtsstaatlich äußerst bedenklich, das bislang personenbezogene Strafrecht aufzugeben und Beamte nach individuellem Ermessen über den Ausschluss ganzer Unternehmen (= Registermeldung) und über die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit (= Streichung aus dem Register) entscheiden zu lassen. Es sei schon sehr fragwürdig, wenn bereits der bloße Verdacht, ein Mitarbeiter eines Unternehmens habe eine Verfehlung begangen, genüge, um dieses Unternehmen in das Register aufzunehmen und damit von weiteren Aufträgen auszuschließen. Es sei im Übrigen nicht akzeptabel, wenn der Ausschluss und die Meldung an das Register unabhängig von der Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens erfolgen solle. Knipper: "Dies hat mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht mehr viel zu tun".

"Die Entscheidung, ob Unternehmen bis zu 3 Jahren von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden, darf nicht von der persönlichen Einschätzung des einzelnen Vergabebeamten abhängig gemacht werden", kritisierte Knipper. Wenn bundesweit 35.000 öffentliche Auftraggeber Zugriff auf ein "Register unzuverlässiger Unternehmen" erhalten sollen, sei eine klare gesetzliche Regelung der Eintragungs-, Löschungs- und Auskunftsvoraussetzungen, einschließlich eines gerichtlichen Rechtsschutzes gegen unberechtigte Eintragungen, absolut unabdingbar. Dies verlange bereits der Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes. Es bedürfe statt einer einfachen Rechtsverordnung eines Gesetzes, das klarstellt, welche konkreten Rechtsverstöße eine Eintragung unter welchen Voraussetzungen rechtfertigen. Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Einrichtung eines derartigen Registers sehe dies jedoch nicht vor.

"Wir bezweifeln, dass ein solches Register überhaupt notwendig ist", kritisierte Knipper. Schließlich müssten bereits jetzt Unternehmen bei Bauaufträgen ab 5 Mio. € einen aktuellen Auszug aus dem Bundeszentral- bzw. Gewerbezentralregister der Vergabestelle vorlegen, damit diese die rechtliche Zuverlässigkeit der Ausschreibungsteilnehmer prüfen könne. Knipper: "Es ist völlig unklar, welche Aufgabe ein weiteres Register über unzuverlässige Unternehmen erfüllen soll, die nicht schon durch die bestehenden Register abgedeckt wird. Hier schafft die Bundesregierung kurz vor Schluss der Legislaturperiode mit heißester Nadel Fakten, die mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar sind."

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