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"Antidiskriminierungsgesetz": Bundesregierung setzt Bürger mit Zwangsverträgen unter Druck

(12.3.2002) "Eine neue Idee zur Beschränkung der Freiheit". So bewertet Haus & Grund-Präsident Dr. Friedrich-Adolf Jahn Pläne der Bundesregierung für ein sogenanntes Antidiskriminierungsgesetz. Würden die Vorstellungen Wirklichkeit, gebe es eine weitere massive Beschränkung der Vertragsfreiheit von Bürgern und Unternehmen und einen unangemessenen Eingriff in funktionierende wirtschaftliche Alltagspraxis. Was jetzt bekannt geworden sei, stoße auf Entsetzen und Wut der privaten Wohnungsvermieter, sagte Jahn.

Wer nicht beweisen könne, daß er dem Angehörigen einer Minderheit eine Wohnung aus sachlichen Gründen nicht vermietet, müsse nach den im Bundesjustizministerium erarbeiteten Plänen künftig sogar Schadenersatz leisten. Das solle ebenso für die Vermietung oder den Verkauf anderer Wirtschaftsgüter gelten. Jahn: "Damit wird künftig jedermann vom Staat genötigt, Zwangsverträge gegen seinen Willen abzuschließen."

Solche Bemühungen zur Vermeidung von Schlechterstellungen vermeintlicher Minderheiten bedeuten laut Jahn erst einmal eine Diskriminierung der Mehrheiten. "Wenn ein Vermieter jedem Bewerber, der einer Minderheit angehört, eine Wohnung vermieten muß, dann kommen beispielsweise Inländer oder Heterosexuelle nicht zum Zuge." Da es vor Gericht künftig unter der Umkehr der Beweislast im Zweifel gegen den Anbieter gehe, bedeuten die Pläne nach Ansicht von Jahn nicht nur eine weitere Einschränkung der Vertragsfreiheit, sondern "Kontrahierungszwang". Ein privater Vermieter dürfe dann künftig nicht einmal mehr in einer Vermietungsanzeige nach einer Familie mit Kindern oder einem Studenten für eine Mietwohnung suchen.

Man habe sich ja inzwischen daran gewöhnt, sagte Jahn mit ironischem Unterton, daß man manches Regierungshandeln immer weniger ernst nehmen könne. "Wenn die Regierung jetzt aber auch noch jedes private Geschäft der Bürger regeln und damit praktisch lahm legen will, kann man nur noch an die Bürger appellieren, dies bei ihrer Wahlentscheidung zu berücksichtigen."

Die bestehenden Vorschriften seien ausreichend gegen Diskriminierungen, die im übrigen kein anständiger Mensch dulde. Offensichtlich habe die Bundesregierung aber Zweifel am Anstand der Bundesbürger. Anderenfalls würde sie durch ihre Gesetzesprojekte nicht weitere Kriterien auf eine EU-Richtlinie satteln, die lediglich Bestimmungen wegen der Rasse oder ethnischen Herkunft enthalte. Jahn: "Die Regierung ist aber nicht der Oberlehrer der Nation."

Hintergrund: Die Frankfurter Allgemeine hatte am Freitag (8. März) berichtet, die Bundesregierung wolle mit einem "Antidiskriminierungsgesetz" gegen eine vermeintliche Schlechterstellung von Minderheiten im Wirtschaftsleben vorgehen. Ein Entwurf verbiete jede Benachteiligung "aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität." Das neue Gesetz solle bei Abschluß und Kündigung von Verträgen gelten. Betroffen seien gewerbliche und private Anbieter. Einbezogen seien bei öffentlichen Angeboten etwa durch Inserat alle Branchen, bei Verträgen über eine Beschäftigung, medizinische Versorgung oder Bildung sowie den Beitritt zu Berufsverbänden auch nicht-öffentliche Angebote, heißt es in der FAZ. Vor Gericht gelte eine Umkehr der Beweislast zu Ungunsten des Anbieters. Bei Diskriminierung drohe eine Verurteilung zum Vertragsabschluß oder zu Schadenersatz.

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