Keine Angst vor dem steuerlichen Abzugsverfahren: Bauindustrie warnt vor unverantwortlicher Panikmache!
(19.10.2001) Vor einer "unverantwortlichen Panikmache" gegen das steuerliche Abzugsverfahren hat heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, gewarnt. Es grenze schon an bewusste Desinformation, wenn kleineren Handwerksunternehmen suggeriert werde, sie müssten vom 1. Januar 2002 an auf 15% ihres Entgelts verzichten. Richtig sei, dass sich für alle seriös kalkulierenden Unternehmen zum Jahreswechsel gar nichts ändern werde, da sich diese vom steuerlichen Vorwegabzug durch Einreichung einer Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes frei zeichnen könnten. Nur unseriöse Unternehmen aus dem In- und Ausland, die in den letzten Jahren ihre Steuern nicht gezahlt hätten, müssten befürchten, keine Freistellungsbescheinigung erhalten.
Für die große Unsicherheit gerade unter den kleineren Unternehmen hat Knipper dennoch Verständnis. Leider gebe es nach wie vor aus dem Hause des Bundesfinanzministers noch keine Verwaltungsanweisung, an denen sich die Finanzämter bei der Ausstellung der Freistellungsbescheinigung orientieren könnten.
Knipper: "Allerdings steht es allen Unternehmen ab sofort frei, bei dem für sie zuständigen Finanzamt formlos - unter Angabe ihrer Einkommen- bzw. Körperschaftsteuernummer - Freistellungsbescheinigungen zu beantragen." Im Übrigen werde der steuerliche Vorwegabzug erstmals auf Gegenleistungen angewendet, die nach dem 31. Dezember 2001 erbracht würden. Auch dadurch hätten Finanzverwaltung und Unternehmen Zeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen.
Trotz dieser unübersehbaren Anlaufschwierigkeiten ist das Gesetz zur Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe ein "großer Wurf" im Kampf gegen illegale Angebotspraktiken, stellt Knipper fest. Erstmals sei ein Instrument geschaffen worden, mit dem unseriösen Anbietern schnell und wirkungsvoll das Handwerk gelegt werden könne. Wer seine günstigen Angebotspreise auf die Hinterziehung von Steuern stütze, der habe künftig keine Chance mehr. Knipper: "Das steuerliche Abzugsverfahren nutzt am Ende all den Unternehmen, die ihre Preise seriös kalkulieren und ihren Steuerpflichten nachkommen."
siehe auch:
- Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
- steuernetz.de
- Meldung vom 19.10.2001: VBI: Regelung zum Bausteuerabzug gilt nicht für Planungsleistungen
- Meldung vom 17.10.2001: Mittelstand fordert Verzicht auf Bauabzugsbesteuerung
- Meldung vom 7.8.2001: Neue Bauabzugsbesteuerung soll Schwarzarbeit eindämmen
- Meldung vom 21.5.2001: Zentralverband
des Deutschen Baugewerbes (ZDB): Baugewerbe begrüßt Bundestagsentscheidung zum
Steuerabzugsverfahren