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Bodewig: Bundesregierung schafft mehr soziale Gerechtigket im Bau- und Wohnungswesen

(8.6.2001) "Die Bundesregierung hat mehr soziale Gerechtigkeit im Bau- und Wohnungswesen geschafft" - so das Statement von Bundesminister Kurt Bodewig auf der Jahrestagung des Deutschen Mieterbundes in Bielefeld: Das Wohngeld, der soziale Wohnungsbau und das Mietrecht seien die drei dringend zu lösenden Herausforderungen gewesen, die die neue Regierung zu Beginn der Legislaturperiode vorgefunden habe. Alle drei Bereiche seien umfassend neu und zukunftsfähig gestaltet worden. "Damit sind wichtige Bausteine für mehr soziale Gerechtigkeit gelegt worden", sagte Bodewig.

Das Wohngeld habe zehn Jahre lang brachgelegen. In dieser Zeit habe es keine Anhebung gegeben und die Mietkosten seien den Wohngeldempfängern "davon gelaufen". Die Mietenbelastung der Haushalte mit sehr niedrigem Einkommen sei ständig gestiegen. Mit der Reform des Wohngeldes sei seit dem 1. Januar dieses Jahres Wohngelderhöhung Realität. Die Bundesregierung habe sichergestellt, dass das hohe Wohngeldniveau in den neuen Ländern erhalten bleibe. "Das wäre ohne die Reform nicht geschehen", sagte Bodewig . 420.000 Haushalte erhalten zusätzlich Wohngeld. 1,4 Milliarden Mark stünden zusätzlich zur Verfügung.

"Geld allein hilft aber nicht immer weiter", sagte Bodewig. Viele Haushalte hätten es schwer, sich aus eigener Kraft angemessen am Wohnungsmarkt zu versorgen. Ihnen vor allem werde die umfassende Reform des Sozialen Wohnungsbaus zusätzlich Verbesserungen bringen. "Die Erfolgsstory des Sozialen Wohnungsbaus werde jetzt an die heutigen Anforderungen angepasst", meinte Bodewig . Die knappen öffentlichen Mittel werden effektiver und zielgenauer eingesetzt. Und zwar für diejenigen, die eine besondere Unterstützung auch brauchen. In der Regel seien dies Haushalte mit geringem Einkommen, wie kinderreiche Familien und Alleinerziehende. Der Minister unterstrich, dass Bund und Länder im letzten Jahr mit etwa sieben Milliarden Mark immer noch ein beachtliches Volumen für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt haben. Bodewig : "Wir werden die Förderung des sozialen Wohnungsbaus auch weiterhin fortsetzen".

Die dritte große Herausforderung seien die Schutzrechte der Mieter gewesen. Diese sei durch die Reform des Mietrechts gemeistert worden. Vorrangig sei es um Rechtsvereinfachung gegangen. Bodewig : "Hier haben wir nach  dem Grundsatz gehandelt: Jeder sollte seine Rechte und Pflichten auch ohne Anwalt erkennen können". Darüber hinaus habe es Änderungen gegeben, die sich auch direkt beim Mieter auswirken: Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen sei von 30 auf 20 Prozent herabgesetzt. Das schützt vor allem Mieter ehemaliger Sozialwohnungen. Schließlich sei die Kündigungsfrist des Mieters für die ersten fünf Jahre auf drei Monate verkürzt worden. Damit werde dem Bedürfnis nach mehr Mobilität Rechnung getragen.

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