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Bau- und Baustoffindustrie appellieren an Umweltministerkonferenz

(7.5.2001) "Wollen wir künftig für Straßendämme und Industriebauwerke höhere Anforderungen an die Bodenqualität stellen als auf Kinderspielplätzen?" Diese provokante Frage richteten heute in Berlin die Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und des Bundesverbandes Baustoffe Steine + Erden, RA Michael Knipper und RA Dr. Wolfgang Mack, an die Konferenz der Umweltminister von Bund und Ländern, die zur Auffüllung von Abgrabungen außerhalb von technischen Bauwerken künftig nur noch Bodenmaterial zulassen will, das die Vorsorgewerte des Bundes-Bodenschutzgesetzes einhält. Bislang hatten sich die für die Verwertung von Bodenmaterial einschlägigen Technischen Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen" am Prinzip des Verschlechterungsverbots der Bodenqualität am Ort der Auffüllung orientiert. Diesem Prinzip folgt auch das Bundes-Bodenschutzgesetz von 1998 für Gebiete, in denen bereits erhöhte Schadstoffgehalte vorliegen. Knipper: "Dieser jahrelang praktizierte Kompromiss zwischen dem ökologisch Wünschenswerten und dem praktisch Erforderlichen soll nun einer dogmatischen Bodenschutzpolitik weichen. Diese falsche Weichenstellung sollte die Umweltministerkonferenz noch einmal überdenken."

"Woher sollen die dann benötigten Verfüllungsmengen vollständig unbelasteten Bodenmaterials kommen?" - "Und wohin mit dem weitgehend geringfügig belasteten Bodenmaterial aus Abgrabungen in den Ballungsräumen?", fragt Mack. Die Möglichkeiten, belastetes Bodenmaterial in technischen Bauwerken, z. B. als Lärmschutzwall oder als Unterbau in Straßen zu verwerten, seien begrenzt. Damit müsse der überschüssige Bodenaushub zu hohen Kosten auf Deponien beseitigt werden. Dies sei nicht nur ökologisch fragwürdig, sondern auch eine weitere zusätzliche Kostenbelastung, die das Bauwesen zu verkraften hätte. Knipper: "Wir fordern deshalb auch die Bauministerkonferenz auf, sich in ihrer nächsten Sitzung Anfang Juni 2001 mit den neuen LAGA-Regeln zu beschäftigen." Die Wirtschaftsministerkonferenz hatte auf ihrer Sitzung Anfang März 2001 bereits einstimmig beschlossen, dem Beschluss der Umweltministerkonferenz zu widersprechen.

Die Umweltminister der Bundesländer sind nach ihrer Entscheidung auf der 54. Umweltministerkonferenz gefordert, den Bürgern und der Baubranche zu erklären, warum die beschlossenen Qualitätsanforderungen an die Auffüllung von Abgrabungen zum Teil deutlich höher sind als die nutzungsbezogenen Anforderungen an die Bodenqualität von Kinderspielplätzen. Mack: "Da drängt sich die Frage auf, ob hier nicht gezielt verwertbarer Bodenaushub zur Refinanzierung der Überkapazitäten der kommunalen Deponiebauten auf die Schiene der öffentlichen Abfallbeseitigung gelenkt werden soll."

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