Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
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2003
Bauschäden, Baumängel: Was ist hinzunehmen; was ist einzuklagen (25.6.2003)
Von einem Baumangel spricht man, wenn die ausgeführte Bauleistung in negativer Weise vom vertraglich vereinbarten Zustand abweicht. Aber nicht jede Abweichung ist auch ein Mangel, der dann rechtliche Konsequenzen nach sich zieht!
2003