Aus der Fraunhofer IRB-Reihe „Brandschutz im Baudenkmal“: Wohn- und Bürobauten (29.8.2021)
Baudenkmäler sind von der Pflicht zu einem verlässlichen Brandschutz nicht ausgenommen und müssen gegebenenfalls entsprechend den geltenden Bestimmungen nachgerüstet werden. Die verbindlichen Anforderungen dafür finden sich in der Bauordnung.