2017
Ab 2018 höhere Anforderungen an Baubeschreibungen bei Bauträgerverträgen (1.11.2017)
Ab 1. Januar 2018 unterliegen Bauträgerverträge neuen gesetzlichen Vorgaben: Die Baubeschreibung, die die wesentlichen Eigenschaften der Immobilie enthält, muss künftig einem gesetzlichen Mindestumfang genügen.
2017