20122010
Notarkammer warnt: Risiko Baugemeinschaft (23.1.2012)
Wenn sich Bauwillige zu Baugemeinschaften zusammenschließen, um die Bauplanung und Bauerrichtung selbst
zu beauftragen, sollten sie
rechtzeitig auch rechtlichen Rat einholen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
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