BAuA
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Telefax: +49 231 9071-2454
URL: baua.de
BAuA-Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung vollständig überarbeitet (4.12.2016)
Seit 20 Jahren ist das Arbeitsschutzgesetz in Kraft. Es verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Als Handlungshilfe hat sich der „Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) etabliert.
Gefahrstoffschutzpreis 2016 für Ideen und Konzepte zum Schutz vor Stäuben (30.10.2016)
Im Rahmen des 11. Gefahrstoffschutzpreises wurden Lösungen gesucht und ausgezeichnet, die auf unterschiedliche Weise das Staubaufkommen am Arbeitsplatz verringern und so die Gesundheit der Beschäftigten schützen.
Gemeinsame Erklärung „Staubminimierung beim Bauen“ im Sinne des Arbeitsschutzes (30.10.2016)
Am 25.10. unterzeichneten Vertreter von IG Bau, BG Bau, DGUV, BAuA, HDB, ZDB und weiteren Branchenverbänden in Anwesenheit von Yasmin Fahimi, Staatsekretärin im Bundesarbeitsministerium (BMAS) die gemeinsame Erklärung „Staubminimierung beim Bauen“.
Neue Arbeitsschutzverordnung verlangt: Beschäftigte vor elektromagnetischen Feldern (EMF) schützen (24.10.2016)
„Die neue Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern - Umsetzung der europäischen Richtlinie 2013/35/EU“ - so lautet der Titel einer Informationsveranstaltung, zu der die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin einlädt.
Testbetrieb startet: Mit Amöben gegen Legionellen und Biofilme in Verdunstungskühlanlagen (18.10.2016)
Aqua-Concept hat von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin die Erlaubnis für einen deutschlandweiten Testbetrieb des biologischen Biozids Biomeba in Verdunstungskühlanlagen und Rückkühlwerken erhalten
„Aktionsplan Nanotechnologie 2020“ der Bundesregierung zu Chancen und Risiken (26.9.2016)
Nanotechnologie gilt als eine der zentralen Zukunftstechnologien. Sie hat in den letzten Jahren wirtschaftlich an Bedeutung gewonnen und vielfach Einzug in den Alltag gehalten. Die Bundesregierung will die Chancen und Potenziale der Nanotechnologie nutzen, ohne dabei mögliche Risiken für Mensch und Umwelt außer Acht zu lassen.
Neuer BAuA-Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung downloadbar (18.4.2016)
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet alle Arbeitgeber, Gesundheit und Sicherheit im Unternehmen zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Hilfestellung dazu gibt der „Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung“, den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erstmalig als Download herausgibt.