BAuA

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

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D - 44149 Dortmund
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BAuA-Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung vollständig überarbeitet (4.12.2016)
Seit 20 Jahren ist das Arbeitsschutzgesetz in Kraft. Es verpflichtet Ar­beit­geber, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Als Handlungshilfe hat sich der „Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) etabliert.

Gefahrstoffschutzpreis 2016 für Ideen und Konzepte zum Schutz vor Stäuben (30.10.2016)
Im Rahmen des 11. Gefahrstoffschutzpreises wurden Lösungen gesucht und ausgezeichnet, die auf unterschiedliche Weise das Staubauf­kom­men am Arbeitsplatz verringern und so die Gesundheit der Beschäf­tig­ten schützen.

Gemeinsame Erklärung „Staubminimierung beim Bauen“ im Sinne des Arbeitsschutzes (30.10.2016)
Am 25.10. unterzeichneten Vertreter von IG Bau, BG Bau, DGUV, BAuA, HDB, ZDB und weiteren Branchenverbänden in Anwesenheit von Yasmin Fahimi, Staatsekretärin im Bundesarbeitsministerium (BMAS) die ge­mein­same Erklärung „Staubminimierung beim Bauen“.

Neue Arbeitsschutzverordnung verlangt: Beschäftigte vor elektromagnetischen Feldern (EMF) schützen (24.10.2016)
„Die neue Arbeitsschutzverordnung zu elektro­magnetischen Feldern - Um­setzung der europäischen Richtlinie 2013/35/EU“ - so lautet der Titel einer Informationsveranstal­tung, zu der die Bundesanstalt für Arbeits­schutz und Arbeits­medizin einlädt.

Testbetrieb startet: Mit Amöben gegen Legionellen und Biofilme in Verdunstungskühlanlagen (18.10.2016)
Aqua-Concept hat von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeits­me­dizin die Erlaubnis für einen deutschlandweiten Testbetrieb des biolo­gi­schen Biozids Biomeba in Verdunstungskühlanlagen und Rückkühl­wer­ken erhalten

„Aktionsplan Nanotechnologie 2020“ der Bundesregierung zu Chancen und Risiken (26.9.2016)
Nanotechnologie gilt als eine der zentralen Zukunftstechnologien. Sie hat in den letzten Jahren wirtschaftlich an Bedeutung gewonnen und vielfach Ein­zug in den Alltag gehalten. Die Bundesregierung will die Chancen und Potenziale der Nanotechnologie nutzen, ohne dabei mög­liche Risiken für Mensch und Umwelt außer Acht zu lassen.

Neuer BAuA-Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung downloadbar (18.4.2016)
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet alle Arbeitgeber, Gesund­heit und Sicher­heit im Unternehmen zu beurteilen und erforderliche Schutz­maß­nahmen zu ergreifen. Hilfestellung dazu gibt der „Ratgeber zur Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung“, den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeits­medizin erstmalig als Download herausgibt.

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