Gefährdungsbeurteilung
c/o Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
URL: gefaehrdungsbeurteilung.de
BAuA-Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung vollständig überarbeitet (4.12.2016)
Seit 20 Jahren ist das Arbeitsschutzgesetz in Kraft. Es verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Als Handlungshilfe hat sich der „Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) etabliert.
Neuer BAuA-Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung downloadbar (18.4.2016)
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet alle Arbeitgeber, Gesundheit und Sicherheit im Unternehmen zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Hilfestellung dazu gibt der „Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung“, den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erstmalig als Download herausgibt.