2016
Urteil: Verbot von Werbeaussagen zum Dämmstoff „Lu..po. Therm B2+8“ bestätigt (21.8.2016)
Der Luftpolsterhersteller LPS darf Werbeaussagen zum Dämmstoff „Lu..po. Therm B2+8“ auch in Zukunft nicht wiederholen. Das hat das Landgericht Verden Ende Juli bestätigt. Verboten bleibt u.a. eine vergleichende Werbeaussage.
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