Gütegemeinschaft Holzschutzmittel e.V.
Die Gütegemeinschaft hat sich 2016 aufgelöst. Denn seitdem alle Holzschutzmittel als „Biozidprodukte“ einer gesetzlichen Melde- und Zulassungspflicht unterliegen, ist die ordnungspolitische Aufgabe des Vereins obsolet.
Gütegemeinschaft Holzschutzmittel hat sich nach 30 Jahren aufgelöst (4.12.2016)
Ende der 1970er Jahre war lediglich für Holzschutzmittel, die an tragenden Holzbauteilen Anwendung fanden, ein Prüfzeichen erforderlich. Keine Zulassungspflicht bestand dagegen für Holzschutzmittel an nicht tragenden Bauteilen, die außer durch Fachleute oft auch von Endverbrauchern verarbeitet wurden.