Autogas sichert Mobilität (13.4.2005)
Als erste deutsche Großstädte haben München und Stuttgart die Grenzwerte für
Feinstaub verletzt. Die Feinstaubkonzentration in der Atemluft darf nach einer
EU-Richtlinie lediglich an 35 Tagen im Jahr 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft
überschreiten. Weitere Städte könn(t)en in wenigen Tagen folgen. Fahrverbote
drohen. Art und Umfang wird man nicht beeinflussen können; die
Risikominimierung, vom Fahrverbot verschont zu werden, ist aber individuell.
Der feine Unterschied: Erdgas oder Flüssiggas (4.3.2005)
Nicht immer wird in der Öffentlichkeit zwischen Erdgas und Flüssiggas differenziert.
Dabei gibt es einen entscheidenden Unterschied: Während es sich bei Erdgas um
eine leitungsgebundene Energie handelt und der Kunde von den regionalen
Versorgungsunternehmen abhängig ist, kann Flüssiggas auch in Metallflaschen oder
Tanks gefüllt werden und außerhalb der öffentlichen Gasnetze zum Einsatz kommen.