Eimer Heuschmid Mehle und Kollegen GbR
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Widerruf der Baugenehmigung kann teure Falle für den Bauherrn werden (30.5.2012)
Die Baustelle wird stillgelegt und die Abrissverfügung droht
trotz erteilter Baugenehmigung. Dieser
Albtraum eines Häuslebauers kann wahr werden, wenn sich der Nachbar
innerhalb der zulässigen Ein-Jahres-Frist nach Baubeginn gegen eine erteilte Baugenehmigung wendet.