Bundesärztekammer
Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern
Herbert-Lewin-Platz 1 (Wegelystraße)
D - 10623 Berlin
2004
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Architektur- und Ingenieurbüros (31.7.2004)
Der Arbeitgeber hat die umfassende
Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in seinem Unternehmen.
Er ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, sie auf
Wirksamkeit zu überprüfen und falls erforderlich den neuen Gegebenheiten
anzupassen. Um ihn dabei zu unterstützen hat ihm der Gesetzgeber bereits 1973 im
Arbeitssicherheitsgesetz zwei Berater an die Seite gestellt, die Fachkraft für
Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt.
2004