BFSI

Bundesverband freiberuflicher Sicherheitsingenieure und überbetrieblicher Dienste e.V.

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2004

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Architektur- und Ingenieurbüros (31.7.2004)
Der Arbeitgeber hat die umfassende Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in seinem Unternehmen. Er ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, sie auf Wirksamkeit zu überprüfen und falls erforderlich den neuen Gegebenheiten anzupassen. Um ihn dabei zu unterstützen hat ihm der Gesetzgeber bereits 1973 im Arbeitssicherheitsgesetz zwei Berater an die Seite gestellt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt.

2004
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