Deutscher Anwaltverein e.V.
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BGH-Urteil stärkt Bauherrenrechte bei Kreditverkauf (25.4.2010)
Dürfen Kreditinstitute Grundpfandrechte an Dritte weiterverkaufen oder nicht? Diese
Frage ist seit Jahren heftig umstritten. Nun hat der Bundesgerichtshof am 30.
März eine Entscheidung im Bank- und Börsenrecht getroffen, die auch für
Bauherren und Immobilieninvestoren weitreichende Wirkungen hat. Die
Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen
Anwaltverein (DAV) begrüßt die neue Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 30.3.2010
XI ZR 200/09). Grundsätzlich dürfen Grundpfandrechte auch in Zukunft
weiterveräußert werden, aber die Rechte der Bauherren werden besser gewahrt.
Baurecht: Wer zahlt bei schlechtem Wetter und Winterschäden? (28.3.2010)
Wenn in harten Wintern Schäden auf Baustellen entstehen, stellt sich die Frage nach der Verantwortung:
Wer ist für die Schäden zuständig? Wer hätte Material und Bauwerk vor
Beschädigung schützen müssen? Und schließlich: Wer kommt für die
Bauzeitverzögerung durch Frost und Witterung auf?
ARGE Baurecht rät zur SOBau (31.1.2010)
Die Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten SOBau ist die wirkungsvolle baurechtliche und zeitliche Alternative zur Streitbeilegung am Bau", konstatiert Professor Hans-Benno Ulbrich von der ARGE Baurecht. "Wir empfehlen die SOBau als schnelle und fachliche fundierte Lösung für praktisch alle Bauvorhaben, vom Flughafenhangar über den öffentlichen Schulbau bis hin zur
Wohnhaussiedlung.