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Vermieter muss Miete regelmäßig einziehen

(3.12.2002) Wenn ein Vermieter trotz Lastschriftverfahrens keine Miete vom Konto des Mieters einzieht,dann  kann er diesen nicht wegen Mietrückständen belangen. Darauf weist der Deutsche Mieterbund hin und beruft sich auf ein Urteil des Amtsgerichts Köln (Az.: 250 C 102/00).

In dem vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin nach einem Streit mit dem Mieter 12 Monate lang keine Miete mehr von dessen Konto eingezogen und ihm dann wegen Mietrückständen in Höhe von 15.000 Mark (7669,37 Euro) fristlos gekündigt. Zudem erhob die Vermieterin Räumungsklage vor dem Amtsgericht.

Als der Mieter daraufhin die von der Vermieterin nicht eingezogene Summe eigens überwies, wurde der Räumungsanspruch hinfällig. Die Klage sei jedoch von Anfang an unbegründet gewesen, da die Vermieterin die Mietrückstände selbst verursacht habe, so das Gericht. Sie müsse daher auch die Kosten des Verfahrens tragen.

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