Urteil: Laub fegen auf dem Gehweg
(26.10.2002) Morgens früh um sieben Uhr können Passanten noch nicht erwarten, dass die Bürgersteige vom Laub befreit sind, mahnen ARAG Experten. Wer zu dieser frühen Stunde bereits auf den Beinen ist, muss selbst darauf achten, auf rutschigem Laub nicht auszurutschen, darauf weist auch ein Urteil des Landgerichtes Frankfurt hin (LG Frankfurt a.M., AZ: 2/23 O 368/98).
siehe auch:
ausgewählte weitere Meldungen:
- Urteil: Schneeräumen und Streuen nicht schon um sechs Uhr morgens (31.1.2002)
- "Einmal laubsaugen, bitte": Vermieter kann die Kosten für Spezialgeräte auf Mieter umlegen (27.11.2001)
siehe zudem:
- Literatur / Bücher zu den Themen "Mietrecht", "Immobilienrecht", "Baurecht" bei Amazon
- "Baurecht, Baugesetze, Urteile"