Kahlschlag in der Bau- und Wohnungswirtschaft: Eine Branche wehrt sich
(10.10.2002) Gerd Koppenhöfer, Vorsitzender des Bundesverbandes Freier Wohnungs- und Immobilienunternehmen (BFW), Lutz Freitag, Präsident des Bundesverbandes deutscher Wohnungsunternehmen (GdW), und Rüdiger Dorn, Präsident des Zentralverbandes Haus und Grund Deutschland, haben die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen als "katastrophal für Konjunktur und Arbeitsmarkt" bezeichnet. Insbesondere der Kahlschlag bei der Eigenheimzulage sei weder familienfreundlich noch trage er zur Stützung der sowieso schon angeschlagenen Baukonjunktur bei. Durch die geplante Abschaffung der degressiven AfA im Mietwohnungsbau, die Mindestbesteuerung bei Kapitalgesellschaften und die Beschränkung des Verlustabzuges werde eine neue Wohnungsnot provoziert.
Reduzierung der Eigenheimzulage reißt neue Haushaltslöcher auf
"Es wird gespart, egal was es kostet." Mit diesen Worten kommentierte der BFW-Vorsitzende Gerd Koppenhöfer den kurzsichtigen Sparaktionismus der Koalitionsspitzen und machte eine konkrete Rechnung auf: durch die Streichung der Grundförderung bei Neubau und Bestand, die Senkung der Einkommensgrenzen auf 35.000 Euro für Alleinerziehende und 70.000 Euro für Ehepaare mit Kindern sowie die Beschränkung auf ein Baukindergeld von 1.200 Euro jährlich erhofft sich der Fiskus Einsparungen in Höhe von 5,8 Milliarden Euro in acht Jahren. Grund: mehr als die Hälfte der bisherigen Förderfälle (580.000 im Jahr 2001) wird künftig nicht mehr förderberechtigt sein oder sich bei den niedrigen Einkommensgrenzen den Bau oder Kauf eines Eigenheims auch mit Baukindergeld nicht mehr leisten können. Der dadurch verursachte Rückgang der Bauinvestitionen belaufe sich auf 28 Milliarden Euro. Für den Fiskus bedeute dies Mindereinnahmen von Steuern (Grunderwerb-, Umsatz-, Körperschaft-, Einkommen-, und Gewerbesteuer) und Sozialabgaben in Höhe von 10,4 Milliarden Euro. Zusätzlich nehme die Regierung mit ihrem Streichvorhaben 200.000 bis 250.000 weitere Arbeitslose in Bau- und Immobilienwirtschaft und ihrer Zulieferindustrie in Kauf. Dies schlage nochmals mit mindestens 4 Milliarden Euro Arbeitslosenunterstützung zu Buche. Koppenhöfers Fazit lautete: die geplante Umgestaltung der Eigenheimzulage kommt einer Abschaffung dieses erfolgreichen, konjunkturstabilisierenden Instruments gleich. Keine Einsparung, sondern ein neues Haushaltsloch in Höhe von fast 9 Milliarden Euro wäre die Folge. Die erklärten Ziele der Regierung, die konjunkturelle Wende einzuleiten, die Arbeitslosigkeit zu senken und den Haushalt zu konsolidieren, würden damit aufgegeben.
Aber auch in stadtentwicklungspolitischer Hinsicht schneide sich die Regierung ins eigene Fleisch: In ihrer geplanten Ausgestaltung verkomme die Eigenheimzulage zu einer "Dorfzulage": nur noch in ländlichen Gebieten komme für Familien der Kauf oder Bau eines Eigenheims überhaupt noch in Frage. In Ballungsgebieten hingegen bekämen Familien, die unter die gesenkten Einkommensgrenzen fallen, mit der auf das Baukindergeld zusammengestrichenen Förderung "kein Bein mehr auf eigenen Grund und Boden". GdW-Präsident Lutz Freitag ergänzte: "Dem stadtentwicklungspolitisch erwünschten Bestandserwerb durch die Mieter in Innenstädten droht das Aus. In den Großstädten werden rund 50 Prozent der Haushalte von Singles und kinderlosen Ehepaaren gestellt, die bisher zulageberechtigt waren. Diese werden nun vollständig von der Förderung ausgeschlossen."
Investitionskiller für den Mietwohnungsbau
Eine schwere Belastung des Investitionsklimas bedeute der Prüfauftrag über die Streichung der degressiven AfA im Mietwohnungsbau. "Bei der dann nur noch verbleibenden linearen Abschreibung von 2 Prozent würden die Investoren gerade in der kritischen anfänglichen Verlustphase einer Investition nicht mehr in der erforderlichen Weise entlastet. Wenn dann noch die Besteuerung der Veräußerung vermieteter Immobilien auf unbegrenzte Zeit ausgedehnt wird, die bisherige 10-Jahres-Grenze also wegfällt, wird zu einem erheblichen Teil der lediglich inflationsbedingte Wertzuwachs weggesteuert. Die Gesamtwirkung der Maßnahmen wird in der Bau- und Wohnungswirtschaft zu einem der massivsten Einbrüche der letzten Jahrzehnte führen", prognostizierte der GdW-Präsident "Eine neue Wohnungsnot vor allem in Ballungsräumen ist programmiert".
Der Präsident von Haus & Grund, Rüdiger Dorn, übte ebenfalls scharfe Kritik an dem Vorhaben, die zeitliche Begrenzung der Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne bei nicht selbst genutzten Immobilien aufzuheben. Die geplante uneingeschränkte Steuerpflicht für Wertsteigerungsgewinne bedeute nicht nur Gefahr für den Aktien-, sondern auch für den Immobilienmarkt. Welche Auswirkungen eine solche Entwicklung haben müsse, werde daran deutlich, dass in Deutschland 80 Prozent der Wohnraumversorgung durch Private erbracht würden. Dorn: "Wer soll eigentlich noch in den Wohnungsneubau und den Wohnungsbestand investieren, wenn zwei der drei Säulen der Immobilienrendite aus Mietzins, Wertsteigerung und Steuerentlastung künftig fortfallen?"
Mindestbesteuerung legt Wohnungsunternehmen in Ketten
Als "besonders schwerwiegendes Investitionshindernis" bezeichnete GdW-Präsident Freitag die geplante Beschränkung des Verlustabzuges auf die Hälfte der Einkünfte bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer, also die Einführung einer Mindestbesteuerung. Zusätzlich solle die steuerliche Verrechungsmöglichkeit für alle in der Vergangenheit entstandenen Verluste ab 2003 auf maximal sieben Jahre beschränkt werden. Außerdem könnten nur noch 50 Prozent der steuerpflichtigen Einkünfte mit Verlusten aus den Vorjahren verrechnet werden. Damit stünden überhaupt nur die Hälfte der Verlustvorträge im steuerlichen Sinne für Verrechnungen für die nächsten sieben Jahre zur Verfügung, bemängelten die Verbandsvertreter. "Diese Mindestbesteuerung entspricht nicht der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der Unternehmen. Diese so genannten Sparbeschlüsse gehen voll zu Lasten der Investitionsfähigkeit der Wohnungswirtschaft", so das Resümee.
Für die rund 2.000 ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen des GdW in Westdeutschland laufe dies, so GdW-Präsident Freitag, quasi auf eine Nachversteuerung der stillen Reserven hinaus, die sie in der Zeit vor 1990 gebildet haben. "Hinzu kommt, dass die betroffenen Wohnungsunternehmen die in der Vergangenheit entstandenen Verluste in den nächsten sieben Jahren wegen der Mindestbesteuerung auch nicht voll nutzen können. Die ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen haben mit dem §13 Abs.3 Körperschaftssteuergesetz bereits eine eigene Verlustverrechnungsbeschränkung". Diese habe schon vor den Koalitionsbeschlüssen verhindert, dass entstandene Verluste steuerlich voll genutzt werden konnten. "Mit den neuen Kürzungsentscheidungen werden diese gewinnmindernden Verluste nun endgültig beseitigt", kritisierte der GdW-Chef die doppelte Benachteiligung der vom GdW vertretenen kommunalen, genossenschaftlichen, kirchlichen, bundes- und landeseigenen sowie industrieverbundenen Wohnungsunternehmen in den alten Bundesländern.
Massiver Widerstand angekündigt
Aus Sicht der Wohnungswirtschaft seien die Ergebnisse vermögens- und wirtschaftspolitisch ein Desaster und eine Absage an Konjunktur und Beschäftigung. "Sie konterkarieren vollständig das selbst gesteckte Ziel der Bundesregierung, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Konjunkturpolitik mit dem Rasenmäher hilft da nicht weiter", sagten Koppenhöfer, Freitag und Dorn. Sie kündigten weitere massive Proteste und Aktionen gegen diese Entscheidungen an und setzten auf das weitere Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat.
siehe auch:
- Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW)
- Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen (GdW)
- Zentralverband Haus und Grund
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