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Haus & Grund: Staat lässt Eigentümer im Regen stehen

(28.8.2002) In einer ersten Analyse der schweren und oft ruinösen Auswirkungen der Jahrtausendflut in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hamburg und Niedersachsen bewertete der Zentralverband Haus & Grund Deutschland die faktische und rechtliche Situation des geschädigten Haus- und Grundeigentümers als "schlicht katastrophal." Eigentümerpräsident Dorn dazu: "Dieses Urteil gilt für Vermieter und für Selbstnutzer gleichermaßen."

Die in Aussicht gestellte Soforthilfe sei nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein, greife in vielen Fällen nicht und scheitere häufig an überzogenem Bürokratismus. Die aufgelegten KfW-Programme verlangen bankübliche Sicherheiten in Form von Hypotheken, Grundschulden etc. Dorn: "Wo soll der gebeutelte Eigentümer die denn noch hernehmen?" Sein Eigentum ist im Extremfall nichts mehr wert und deshalb nicht mehr beleihungsfähig. Rangbereite Stellen zur Eintragung im Grundbuch stehen gerade im Fall des Aufbaus Ost nicht mehr zur Verfügung. Die DDR-geschädigten Eigentümer hätten erst einmal mit Krediten finanzieren müssen, um die nach der Wende marode Bausubstanz überhaupt sanieren zu können.

"Eine Schande", so Dorn, sei die Verzinsung der Kredite. Wenn der Zinssatz auch niedrig bemessen sei, könne es doch nicht angehen, dass Staat und Kreditwirtschaft an einem Elend mit nationalkatastrophalen Ausmaßen auch noch verdiene. Überdies werden auf Länderebene schon jetzt Überlegungen laut, die schon bereit gestellten finanziellen Mittel aufgrund des hohen Privatspendenaufkommens vorerst einzufrieren.

Eigentümerpräsident Dorn: "Die Vermieter hat es noch härter getroffen. Sie sind auf die Mieten zur Finanzierung dringend angewiesen, haben aber gleichwohl eklatante Mietminderungen und Kündigungen zu erwarten. Vor allem schlagen auch Ansprüche auf Wiederherstellung der Mieträume zu Buche." Ist der Vermieter gegen Elementarschäden nicht versichert, so wäre er mit dieser erdrückenden finanziellen Last allein gelassen. Die Finanzierung über Kredite greift nicht. Hier kommen noch Zinslasten hinzu, an denen der Vermieter den Mieter seit der Mietrechtsreform ab dem 1. September 2001 nicht mehr beteiligen kann. Bisher waren Mietanpassungen wegen Kapitalkostenerhöhungen möglich. Selbst können die zusätzlichen Zinsbelastungen aber nicht mehr verkraftet werden. Dorn: "Eine ganz und gar unzumutbare Situation! Der Staat ist auf private Investitionen zur Gewährleistung angemessenen Wohnraums für seine Bürger dringend angewiesen. Jetzt lässt der Staat den gebeutelten Eigentümer im Regen stehen. Ihm steht das Wasser - auch finanziell - buchstäblich bis zum Hals". Die unausweichliche Folge insbesondere im Verein mit dem gerade im Osten großen Leerstandsproblem: Der Eigentümer wird vom Unternehmer in Sachen Haus & Grund, einem erstrangigen staatlichen Ziel des Allgemeinwohls, zum Sozialfall!

Haus & Grund Deutschland fordert deshalb ein umgehendes Hilfeprogramm, das frei von Bürokratie ist und wirklich greift. Zwingend notwendig ist in erster Linie die geplanten Liquiditätsbeihilfen unbürokratisch auszugestalten und betroffenen Eigentümern schnell und flexibel als verlorene Zuschüsse zur Verfügung zu stellen. Geschädigte Gewerbebetriebe erhalten bereits in dieser Woche Liquiditätszuschüsse von 15.000 Euro pro Einzelfall. Dies muss für Eigentümer von Wohn- und Gewerbeimmobilien genauso geschehen.

Sanierungskredite müssen zinslos und auf einen mehrjährigen Zeitraum tilgungsfrei ausgereicht werden. Von laufenden Immobilienkrediten muss ohne Vorfälligkeitsentschädigung darauf umgeschuldet werden können.

Über die bereits existenten Steuererleichterungen hinaus muss der Staat - wie bei den Landwirten - auf Teile der Einkommensteuer verzichten, damit Mieteinkünfte als Investitionskapital ungeschmälert in den Wohnungsbau fließen können. Zumindest muss investiertes Kapital nicht nur als außergewöhnliche Belastung und als Sonderausgabe vom zu versteuernden Einkommen absetzbar sein, sondern von der Steuerschuld abgezogen werden können.

Haus & Grund-Präsident Dorn: "Nur mit diesem Maßnahmenpaket kann dem Allgemeinwohlstatus des privaten Wohnungsbaus Rechnung getragen werden. Andernfalls verkommt der Aufbau Ost zum Abbruch Ost."

Dorn betonte, im übrigen müsse sich der Staat an seine bestehende öffentliche Fürsorgepflicht erinnern lassen, bautechnische Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Überschwemmungen durchzuführen. In die bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Länder sollten gezielt Vorgaben für den Überschwemmungsschutz aufgenommen werden.

An die Versicherungswirtschaft richtete Eigentümerpräsident Dorn den dringenden Appell, schnell und unbürokratisch zu helfen, nicht aber künftig den Abschluss von Elementarschadensversicherungen krass einzudämmen, auf risikoarme Objekte zu begrenzen oder ganz vom Markt zu nehmen.

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