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Neue BVF- Richtlinie für die Installation von Flächenheizungen bei der Modernisierung von bestehenden Gebäuden

(24.7.2002) Die Fußbodenheizung hat im Bereich des Ein- und Zweifamilienhauses in der Bundesrepublik Deutschland mittlerweile fast einen Marktanteil von 50% erreicht. Die Nutzenargumente der Flächenheizung, wie Behaglichkeit, Wirtschaftlichkeit, Umweltfreundlichkeit und Zukunftssicherheit überzeugen zunehmend. Flächenheizungen werden nicht nur in Fußböden verlegt, sondern können in allen raumumschließenden Flächen, also auch in Wand oder Decke, eingebaut werden. Die Flächenheizung, als ein integraler Bestandteil des Gebäudes, ist eine Investition in die Zukunft und bietet aufgrund der niedrigen notwendigen Heizmitteltemperaturen ein ideales Heizsystem für den Einsatz von Brennwertkessel, Wärmepumpe und Solarenergie. Somit bieten diese Systeme ein vielfältiges Anwendungsspektrum und werden bei entsprechender konstruktiver Ausgestaltung auch in einem zunehmenden Maße bei der Sanierung im Gebäudebestand eingesetzt.

Die neue BVF- Richtlinie beschreibt geeignete Ausführungsarten von Flächenheizungen für den Einsatz in bestehenden Gebäuden. Sie enthält Lösungshinweise für die Einbindung der Flächenheizung in das vorhandene technische Umfeld des Gebäudes und der heiztechnischen Anlage. Dabei werden die Vorgaben der Energieeinsparverordnung im Hinblick auf den erforderlichen Wärmeschutz beim Einsatz von Flächenheizungen im Gebäudebestand dargelegt.

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