Energiepass für Bauherren jetzt Pflicht
(10.4.2002) Wer jetzt baut, benötigt einen Energiepass. Das hat der Gesetzgeber vorgeschrieben: Der Energiebedarfsausweis ist für alle Neubauten mit Bauanträgen ab dem 1.Februar Pflicht.
Im Energiepass werden die energetischen Kennwerte des Gebäudes ausgewiesen. Dort kann man nachlesen, welchen Energiebedarf ein Gebäude nach Fertigstellung haben wird. Für die Berechnung der zahlreichen Daten sind Architekten und Planer verantwortlich. Zusammen mit dem Bauantrag wird der Energiepass eingereicht. Er weist aus, ob die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) eingehalten werden.
Der Bauherr hat bei der EnEV die Wahl, auf welche Energiesparmaßnahmen er den Schwerpunkt setzt, informiert der Initiativkreis Erdgas & Umwelt (IEU). Wie die jeweilige Lösung aussieht, dokumentiert der Energiepass. So lassen sich die neuen Bestimmungen beispielsweise mit einer Gas-Brennwertheizung und einer Dämmung nach der alten Wärmeschutzverordnung einhalten.
Für den Hausbestand und kleinere Hauserweiterungen ist der Energiepass nicht erforderlich. Allerdings liefert er bei einer Veräußerung des Gebäudes zusätzliche Kaufargumente, da der Energiebedarf der Immobilie transparent ist.
siehe auch:
- Initiativkreis
Erdgas & Umwelt (IEU)
- Meldung vom 21.12.2001: "Checkliste Energieeinsparverordnung" herausgegeben
- Meldung vom 20.12.2001: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: "Verbraucherfreundliche Muster für Energiebedarfsausweise beschlossen"
- Meldung vom 14.12.2001: Bodewig stellt neuen Gebäudepass und Hausakte vor (mit Bezugsquellen)
- Meldung vom 8.8.2001: Was
bringt die neue Energieeinsparverordnung? Endlich wird die Primärenergie berücksichtigt!
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