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Hypovereinsbank droht Milliardenforderung wegen Finanzierung von minderwertigen Wohnungen - Bundesgerichtshofs-Entscheidung heute

(9.4.2002) Der bayerischen Hypovereinsbank drohen nach ARD-Recherchen Schadenersatzzahlungen in Milliardenhöhe. Hintergrund sind Immobiliengeschäfte des Vorgängerinstitutes Hypobank, bei denen es laut internen Bankunterlagen um Kredite von insgesamt mehr als 13 Milliarden Euro geht. Betroffen scheinen mehr als 108.000 Kunden des zweitgrößten deutschen Kreditinstituts.

Anfang der 90er-Jahre hatte die damalige Hypobank mithilfe offensichtlich speziell geschulter Vertriebsleute Steuerspar-Wohnungen und die zum Kauf nötigen Kredite unter die Leute gebracht. Die versprochenen Renditen wurden selten erzielt, die gegebenen Mietgarantien so gut wie nie erfüllt. Nun liefern viele Geschädigte fast ihr gesamtes Einkommen an die Bank ab. Mindestens fünf Betroffene sollen Selbstmord begangen haben. Die Hypovereinsbank verweist bislang auf ihre angeblich unhabhängigen Vertriebsleute. In der NDR/SWR-Dokumentation "Die Immobilienfalle" (Mittwoch, 3. April, 23.30 Uhr) berichten nun erstmals ehemalige Banker und Vermittler über ihre enge Zusammenarbeit und darüber, wie sie mithilfe eines erkennbar korrupten Netzwerks Klein- und Mittelverdiener um ihr Geld brachten. Im Kern stand dabei der Verkauf und die lukrative Finanzierung von minderwertigen Wohnungen im Interesse der Hypobank. Ein ehemaliger Hypobank-Mitarbeiter dazu in der ARD: "Das Kreditvolumen sollte möglichst hoch sein!"

Klaus Kratzer, Kleinanleger-Anwalt aus Nürnberg bewertet die neuen Informationen: "Die Leute haben ihr Geld in eine Kapitalanlage gesteckt, die von vornherein nie funktionieren konnte. Die Bank wusste das, das ist ein reiner Betrug." Auch der mit den ARD-Rechercheergebnissen konfrontierte Bankrechtler Prof. Karl-Joachim Schmelz von der Fachhochschule Darmstadt kommt zu einem eindeutigen Schluss: "Dies ist eine hinreichende Grundlage dafür, dass die Bank für diese Schäden, die da entstanden sind, einstehen muss."

Bereits im Dezember hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ein Großteil der Kreditverträge möglicherweise rückabgewickelt werden muss. Grundlage ist das Haustürwiderrufsgesetz, nach dem Kunden über eine Widerrufsmöglichkeit informiert werden müssen - dies ist in vielen Fällen nicht geschehen. Heute, am 9. April, wird der Bundesgerichtshof über die Umsetzung des Urteils in Deutschland entscheiden.

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