Aktuelle Förderinformation der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
(12.3.2002) ERSTENS: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau finanziert ab sofort mit dem KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm II auch Maßnahmen zum Rückbau von Wohngebäuden im Rahmen des Stadtumbaus in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Berlin (Ost). Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände und sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts als Träger der Maßnahmen. Gefördert wird der Rückbau von leerstehenden, dauerhaft nicht mehr benötigten Wohngebäuden oder Wohngebäudeteilen einschließlich der Maßnahmen für die Freimachung von Wohnungen, der Maßnahmen für die Herrichtung des Grundstücks zur Wiedernutzung sowie der Umschuldung bestehender Darlehen.
ZWEITENS: Anpassung des KfW-CO₂-Gebäudesanierungsprogrammes
und des KfW-Programmes zur CO₂-Minderung
an die neue Energieeinsparverordnung
Am 01.02.2002 ist die neue Energieeinsparverordnung in Kraft getreten, die die
Wärmschutzverordnung und die Heizungsanlagen-Verordnung
zusammenfasst und ersetzt. Da diese Verordnung neue Anforderungen für den Wohnungsbestand
und Wohnungsneubau enthält, wurde eine Anpassung des KfW-CO₂-Gebäudesanierungsprogramms (130) und des sKfW-Programms zur CO₂-Minderung (123) erforderlich.
siehe auch: