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Bürokratiedickicht: 'Haus & Grund' fordert, die Bauabzugsbesteuerung abzuschaffen

(20.2.2002) "Die zum 1. Januar in Kraft getretene Bauabzugsbesteuerung für Bauleistungen ist ein neues Bürokratiedickicht und gehört wieder abgeschafft. Sie hat sich in der Praxis nicht bewährt." Das sagte Haus & Grund-Präsident Dr. Friedrich-Adolf Jahn gegenüber dpa. Schon sechs Wochen nach ihrer Einführung zeige sich, daß die Schwarzarbeit damit nicht eingedämmt werden könne und der Verwaltungsaufwand unzumutbar hoch sei. Das sähen inzwischen selbst Bundestagsabgeordnete ein, die dem Gesetz zugestimmt hätten.

Während die neue Bauabzugssteuer ihre eigentliche Zielsetzung gar nicht erfüllen könne, bringt sie zudem für den Leistungsempfänger ein zusätzliches Haftungsrisiko: Er haftet für einen nicht oder zu niedrig abgeführten Abzugsbetrag - vor allem wenn ihm bei einer unrechtmäßigen Freistellungsbescheinigung bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt war, dass die Bescheinigung durch unlautere Mittel oder falsche Angaben erlangt wurde.

Der Kontrollaufwand für die Freistellungsbescheinigungen sowie das Haftungsrisiko bei den Auftraggebern von Bauleistungen erweise sich dadurch für die privaten Immobilieneigentümer als nicht gerechtfertigte Zumutung. Die Freistellungsbescheinigung müssten zudem bei jedem Zahlungsvorgang erneut auf ihre Gültigkeit überprüft werden. "Die Eigentümer sind nicht die Prüf- und Inkassogehilfen der öffentlichen Hand", sagte Jahn.

Unterdessen ist es nach Jahns Angaben offenbar gelungen, eine weitere staatliche Bürokratie am Bau zu Lasten von Investoren abzuwenden. Im März 2000 hat das "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen" Veränderungen im Schuld- und Werksvertragsrecht gebracht. Dadurch wurden Verzugszinsen erhöht oder ein automatischer Verzugseintritt gesetzlich festgeschrieben. Angesichts einiger Länderinitiativen hatte das Bundesjustizministerium Anfang Februar eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe erneut einberufen, um weitere gesetzliche Änderungen zu prüfen. Haus & Grund Deutschland war neben anderen Verbänden der Bauwirtschaft und des Handwerks sowie Richtern des Bundesgerichtshofes und einiger Oberlandesgerichte zur Teilnahme an der Anhörung ausdrücklich eingeladen, nachdem dies bei der zum Beginn dieses Jahres eingeführten und als unpraktikabel empfundenen Bauabzugsbesteuerung nicht geschehen war. Jahn wies darauf hin, daß bei einer Einschaltung aller beteiligten Verbände dieses "Bürokratieungeheuer" vermutlich verhindert worden wäre.

Bei der jüngsten Anhörung wurden folgende Problembereiche thematisiert:

  • Leistungsbeschreibung und Baumängel
  • Abschlagszahlungen und Verzug
  • Insolvenzsicherung/Absicherung
  • Dauer der Baurechtsstreite und Vollstreckung

Jahn: "Ich habe die feste Zuversicht, daß es derzeit zu keinen weiteren gesetzlichen Regelungen in diesem Bereich kommen wird. Und das ist gut so."

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