Fertigbau fordert generelle Novellierung von Bundes- und Landesbaurecht
(8.1.2002) Zu den vom Bundesbauministerium angekündigten Novellierungen des Baugesetzbuches erklärt der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau, Dirk-Uwe Klaas:
Während wir in Europa inzwischen die gemeinsame Währung haben und das Bauministerium im Zuge der EU-Harmonisierung eine Novellierung des Baugesetzbuches plant, zeugen unsere Landesbauordnungen immer noch von Kleinstaaterei. Die Baugenehmigungsverfahren variieren von Land zu Land so stark, dass es beinahe eine Wissenschaft ist, sich durch die unterschiedlichen Paragraphen hindurchzukämpfen. Im Zuge der vom Bundesbauministerium geplanten Novellierung des Baugesetzbuches sollten sich daher auch die Bauminister der Länder dringend zusammensetzen, um endlich einheitliche Bauordnungen in allen Länder umzusetzen.
Denn Baurecht ist im wesentlichen immer noch Landesrecht. Die heute bestehenden Landesbauordnungen für Bauherren sind allerdings kein Zeichen von souveränem Föderalismus, sondern Ausdruck einer wenig effizienten Bürokratie. Die Bauminister der Länder einigen sich zwar alle fünf Jahre auf die Novellierung der sogenannten Musterbauordnung, die die Vorlage für die Landesbauordnungen darstellt. Von Land zu Land können die Inhalte der Musterbauordnung aber vereinfacht oder auch erheblich verschärft werden. Dies führt dazu, dass ein Bauherr z.B. in Bayern durch das sehr stark vereinfachte Baugenehmigungsverfahren schnell die Genehmigung für seinen Hausbau erhält, während in Hessen selbst für kleine Bauvorhaben zur Zeit immer noch umfassende Baugenehmigungsverfahren und die Prüfpflicht auch für Ein- und Zweifamilienhäuser bestehen.
Zur Zeit liegt wieder ein neuer Entwurf für die weitere Novellierung der Musterbauordnung vor. Gleichzeitig arbeitet man in Hessen zur Zeit an der Novellierung der dortigen Landesbauordnung. Die Änderungen, die in Kürze in der neuen Musterbauordnung vorgeschrieben sind, werden in diese Landesbauordnung nicht mehr einfließen, so dass in Hessen der aktuelle Entwurf der Musterbauordnung erst in 4 bis 5 Jahren tatsächlich in die Landesbauordnung aufgenommen werden wird. Dann wird es wahrscheinlich bereits wieder ein weiteren neuen Entwurf geben. Konkret heißt das, dass der Bauherr in einigen Ländern mit massiven Benachteiligungen zu rechnen hat. Der Häuslebauer in dem einen Bundesland wird für bestimmte Ausführungen seines Hauses, z.B. hinsichtlich des Brandschutzes, nach der künftigen Musterbauordnung ohne Probleme eine Baugenehmigung erhalten, während der Häuslebauer in einem anderen Bundesland eine aufwändige „Zustimmung im Einzelfall“ für das gleiche Bauvorhaben einholen muss. Er zahlt nicht nur zusätzliche Kosten für dieses Genehmigungsverfahren, sondern muss mit zusätzlichen Auflagen rechnen, die die Baukosten weiter erhöhen.
Es ist daher höchste Zeit, nicht nur das Baugesetzbuch auf Bundesebene zu aktualisieren und europäischem Recht anzugleichen, sondern auch die mittelalterliche Kleinstaaterei im Bereich der Landesbauordnungen endlich abzuschaffen und im Interesse des Bauherren einheitliche Verfahren in ganz Deutschland einzuführen.
siehe auch:
- Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. (BDF)
- Meldung vom 21.12.2001: Bundesministerium
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Bauplanungsrecht soll vereinfacht werden
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- "Fertig-/Festpreishauser, -keller" • "Baurecht, Baugesetze, Urteile" • "öffentliche Hand"