ZDB-Vizepräsident kritisiert Kurieren an Symptomen statt Ursachenbekämpfung sowie Gesetzentwurf im Hauruck-Verfahren
(21.12.2001) Zur Verabschiedung des Gesetzentwurfes am 19. Dezember zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit durch das Bundeskabinett erklärte ZDB-Vizepräsident Werner Kahl: "Das deutsche Baugewerbe ist empört über das Hauruck-Verfahren, mit dem das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit am 19. Dezember verabschiedet hat."
Das Bundesarbeitsministerium hatte Verbände und Gewerkschaften erst Ende November zu einer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf aufgefordert. Trotz der massiven Kritik der Bau-Spitzenverbände und des Handwerks an dem Referentenentwurf hat das Bundeskabinett heute den Gesetzentwurf offenbar unverändert beschlossen. "Der ZDB kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Anhörung der Verbände eine reine Alibifunktion hatte.", so Kahl.
Obwohl der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung vom 10. November 1998 eine wirksame Bekämpfung der Ursachen der Schwarzarbeit zugesagt hatte, konzentriert sich der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf allein auf eine Verschärfung von Strafen, eine Erhöhung von Bußgeldern und die Einführung neuer bürokratischer Verfahren für Baubetriebe. Kahl: "Das ist nur ein Kurieren an Symptomen, ohne sich mit den Ursachen der Schwarzarbeit auch nur ansatzweise auseinander zu setzen."
"Besonders enttäuschend sei es, dass die Bundesregierung offensichtlich keinen der konstruktiven Vorschläge zur Bekämpfung der Schwarzarbeit aufgegriffen habe, die die Bauwirtschaft trotz der unzumutbar kurzen Anhörungsfrist unterbreitet hatte.", so Kahl. So hatte der ZDB u. a. vorgeschlagen, eine Meldepflicht statt der vorgesehenen Generalunternehmerhaftung für die Sozialversicherungsbeiträge einzuführen, den Unfallversicherungsschutz für Schwarzarbeiter endlich abzuschaffen und für eine wirksame Vollstreckung der zwar verhängten, aber nicht beigetriebenen Bußgelder zu sorgen.
Darüber hinaus fordert der ZDB seit langem zur Bekämpfung der Ursachen der Schwarzarbeit, einen halben Mehrwertsteuersatz für Bauleistungen und die steuerliche Absetzbarkeit von Bauhandwerkerrechnungen im privaten Bereich einzuführen.
Kahl erklärte abschließend, dass die Bundesregierung mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf beratungsresistent einen aussichtslosen Kampf gegen die Schwarzarbeit führe. Er hoffe aber, dass im Rahmen der parlamentarischen Beratungen die dringend notwendigen Änderungen an dem Gesetzesvorhaben noch vorgenommen werden würden.
siehe auch:
- Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB)
- Meldung vom 21.12.2001: Bundesarbeitsministerium: Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit wird erleichtert
- Meldung vom 21.5.2001: ZDB:
Baugewerbe begrüßt Bundestagsentscheidung zum Steuerabzugsverfahren
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- "Hersteller-, Anbieter-, Industrie- und Verbraucher-Verbände" • "öffentliche Hand" bei BAULINKS.de