Bundesarbeitsministerium legt neue Broschüre zur Sicherheit auf Baustellen vor
(5.12.2001) Die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und der Gesundheitsschutz auf Baustellen spielen eine herausragende Rolle, denn hier passieren mehr als doppelt so viele Unfälle wie im Durchschnitt der gewerblichen Wirtschaft und die Folgen sind meist schwerer. Das Bundesarbeitsministerium hat jetzt eine neue Broschüre mit dem Titel: „Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen“ vorgelegt. In der Broschüre sind die Verordnung und die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen enthalten.
Bundesarbeitsminister Walter Riester: "Im Interesse der am Bau tätigen Menschen, ihren Familien und der Arbeitgeber müssen wir für mehr Sicherheit sorgen. Wir erwarten, dass die konsequente Einhaltung der Baustellenverordnung zu besseren Arbeitsbedingungen am Bau führt und damit zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren beiträgt."
Die Baustellenverordnung soll die Sicherheit am Bau mit den Instrumenten Vorankündigung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan sowie Koordinierung verbessern helfen. Die Beteiligten haben ein Höchstmaß an Gestaltungsfreiheit aber auch große Verantwortung. Der im Sommer 2000 geschaffene Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen soll die Anwendung der Vorschriften verbessern. Hier sollen Vertreter aus der Praxis, von Seiten der Bauherren, Arbeitnehmern und Arbeitgebern aktuelle Belange des Arbeitsschutzes auf Baustellen regeln.
Die Broschüre kann bestellt werden bei:
- Bundesministerium
für Arbeit und Sozialordnung
Referat Information, Publikation, Redaktion
Postfach 500
53105 Bonn - Tel.: 0180/ 5151510
Fax: 0180/5151511
siehe auch:
- Erläuterung zur Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung)
- Literatur / Bücher, CDs und weitere Medien zum Thema bei Amazon.de
- Meldung vom 9.8.2001: Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz hat einen Arbeitskreis für den Bereich Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination ins Leben gerufen
- Meldung vom 9.8.2001: Unfallschutz am Bau - Erst anmelden, dann bauen
- Meldung vom 17.2.2001: Bauherren für Arbeitssicherheit verantwortlich
- Meldung im AEC.WEB vom 29.6.2001: Marktübersicht:
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