Deutscher Mieterbund - Organisation und Aufgaben
(1.6.2001) Der Deutsche Mieterbund e.V. (DMB) ist die Dachorganisation für 350 örtliche Mietervereine in Deutschland. Er ist föderal aufgebaut. Die rechtlich und organisatorisch eigenständigen Mietervereine sind in 16 Landesverbänden regional zusammengeschlossen. Die Landesverbände wiederum bilden den Deutschen Mieterbund als Bundesverband.
Der Deutsche Mieterbund ist eine überparteiliche Organisation und parteipolitisch neutral.
Führungs- und Beschlussorgane sind der 12köpfige Bundesvorstand, mit Anke Fuchs als Präsidentin an der Spitze, und Franz-Georg Rips als Direktor und Bundesgeschäftsführer, der Beirat, in dem die Landesverbände vertreten sind, und der Deutsche Mietertag, die alle zwei Jahre tagende Mitgliederversammlung, in der etwa 400 Delegierte der Mietervereine die Richtlinien der Verbandspolitik festlegen und den Bundesvorstand wählen.
Im Mittelpunkt der Arbeit der Landesverbände und des Deutschen Mieterbundes steht die politische Interessenvertretung der Mieter. Die Landesverbände auf der Ebene der Länder und der Deutsche Mieterbund auf Bundesebene sind anerkannte Gesprächspartner für Gesetzgeber und Verwaltung. Der Deutsche Mieterbund wird zu allen wesentlichen Gesetzgebungsmaßnahmen im Bereich Bauen und Wohnen gehört. Der Deutsche Mieterbund meldet sich zu Wort, wenn es um die Erhaltung und den Ausbau des Mieterschutzes geht, um bezahlbare Mieten, ein leistungsstarkes Wohngeld, um die stetige Förderung des sozialen Wohnungsbaus, die Gestaltung des Wohnumfeldes und den sozialen Frieden in den Wohnquartieren. Auch zu Fragen des Städtebaus und der Städtebauförderung, zum Maklerrecht, zu Nebenkosten, zur Heizkostenverordnung und zum Umweltschutz nimmt der Deutsche Mieterbund engagiert Stellung und erarbeitet Vorschläge.
Neben der politischen Interessenvertretung der Mieter gehört die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zu den Schwerpunkten der Mieterbund-Tätigkeit. Bei rund 22 Millionen Wohnraummietverhältnissen ist das Mietrecht für 50 Millionen Mieter und Vermieter von größter praktischer Bedeutung. Durch regelmäßige Veröffentlichungen und Berichte in Presse, Funk und Fernsehen, durch eine Vielzahl von ständig aktualisierten Aufklärungsbroschüren, das Mieterlexikon, Mietrechts-Sonderhefte, die zweimonatlich erscheinende MieterZeitung und die mietrechtliche Fachzeitschrift "Wohnungswirtschaft und Mietrecht" (WM), trägt der Deutsche Mieterbund diesem hohen Informationsbedürfnis Rechnung.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit der örtlichen Mietervereine ist die unmittelbare Interessenvertretung der Mieter. Neben der Aufklärung über Rechte und Pflichten, ist das in erster Linie die Rechtsberatung und Hilfe bei Mietstreitigkeiten. Beraten und geholfen werden darf nur Mitgliedern der Mietervereine, so schreibt es das Rechtsberatungsgesetz vor. Viele Mietervereine bieten darüber hinaus Prozesskostenschutz durch eine Rechtsschutz-Versicherung an. Der Deutsche Mieterbund, Landesverbände und Mietervereine haben dazu 1983 eine eigene Versicherungsgesellschaft, die Deutsche Mieterbund Rechtsschutz-Versicherung AG, gegründet.
Die 350 örtlichen Mietervereine führen in ihren 500 Beratungsstellen ca. 800.000 Rechtsberatungen im Jahr durch. Der Mieterverein setzt berechtigte Ansprüche gegenüber Vermietern, Verwaltungen und Behörden durch und wehrt unberechtigte Forderungen von Vermietern ab. Er hilft sofort und ohne Wartezeit. In allen Auseinandersetzungen versucht der Mieterverein zunächst eine gütliche Einigung herbeizuführen. Mietervereine haben kein eigenständiges wirtschaftliches Interesse daran, einen Mietprozess zu führen, und sie wissen, dass Mietern am besten durch eine außergerichtliche Einigung geholfen wird. Mietervereine begreifen sich deshalb auch als Streitschlichter. Ohne Einschaltung der Gerichte, das heißt außergerichtlich, werden mehr als 97 Prozent aller Beratungsfälle der Mietervereine gelöst.
Zweiter Aufgabenschwerpunkt der Mietervereine ist die Mitwirkung an der kommunalen Wohnungspolitik und bei städtebaulichen Maßnahmen. Mietervereine verstehen sich hier als Sprachrohr aller Mieter in ihrem Betreuungsgebiet. Darüber hinaus arbeiten Mietervereine an der Aufstellung der Mietspiegel mit.
Etwa 1.300 hauptberufliche und 2.500 ehrenamtliche Mitarbeiter sind für den Deutschen Mieterbund, die Landesverbände und die örtlichen Mietervereine tätig. Ihre Arbeit wird aus Mitgliedsbeiträgen finanziert. Eine öffentliche Förderung gibt es nicht, das garantiert die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Mieterorganisation.
Zurzeit sind etwa 1,3 Millionen Mieterhaushalte, das heißt rund drei Millionen Mieterinnen und Mieter, Mitglied eines örtlichen Mietervereins und damit im Deutschen Mieterbund organisiert.
Quelle:
siehe auch:
- Meldung "59. Deutscher Mietertag in Bielefeld vom 7. bis 9. Juni 2001"
- Meldung "100 Jahre Deutscher Mieterbund"