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Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes in Kraft

(17.4.2025) Der Bundestag hat die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG 2025) beschlossen. Sie ist im April 2025 in Kraft getreten. Eine wichtige Änderung ist die Verlängerung der Fördermöglichkeit von KWK-Anlagen sowie Wärme- und Kältenetzen und Wärme- und Kältespeichern über den 31. Dezember 2026 hinaus. Somit soll Planungs- und Investitionssicherheit für den notwendigen Zubau von KWK-Anlagen sowie Netzen und Speichern hergestellt werden. Ebenso wurden die Begriffsbestimmungen für „Wärme aus erneuerbaren Energien” und „unvermeidbare Abwärme” in Übereinstimmung mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) neu definiert.

(Bild: KEA-BW / triolog)  

Nun können auch KWK-Anlagen sowie Wärme- und Kältenetze, Wärme- und Kältespeicher eine Zulassung nach dem KWKG erhalten, die erst nach Ende 2026 in Betrieb genommen werden, wenn sie bis zum 31. Dezember 2026 über eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für KWK-Anlagen bzw. sämtliche nach Landesrecht erforderlichen Genehmigungen für Netze und Speicher verfügen oder, falls keine Genehmigungen erforderlich seien, bis zu diesem Zeitpunkt verbindlich beauftragt wurden.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellt Merkblätter und Ausfüllhilfen zum Antragsverfahren bereit:

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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