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BG BAU Leitfaden: Asbest beim Bauen im Bestand

(3.3.2025) Krebserzeugendes Asbest ist noch immer in Bestandsgebäuden verbaut. Um Beschäftigte zu schützen, sind mit der novellierten Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) neue Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest in Kraft getreten. Die BG BAU bietet dazu einen praxisnahen Leitfaden an.

Aufspleissendes Faserbündel Asbest Amosit. (Bild: CRB Analyse Service) 

Seit 1993 ist der Gefahrenstoff Asbest in Deutschland verboten ist, dennoch ist er in vielen Bestandsgebäuden verbaut und kann bei Umbau- oder Sanierungsarbeiten freigesetzt werden. Norbert Kluger, Leiter der Abteilung Stoffliche Gefährdungen der BG BAU: „Seit 2015 wissen wir, dass Asbest auch in bis dahin als unverdächtig geltenden Baustoffen, wie Putz, Fensterkitt, Fliesenkleber oder Estrich, enthalten sein kann. Schätzungen zufolge wurden in mehr als 9,4 Mio. Gebäuden in Deutschland asbesthaltige Materialien verbaut”.

BG BAU 

Asbestfasern können sich in der Lunge festsetzen und Krankheiten, wie Asbestose oder Krebs, verursachen. 2024 gab es im Verantwortungsbereich der BG BAU nach vorläufigen Zahlen 2.332 Meldungen auf Verdacht einer asbestbedingten Berufskrankheit. 270 Menschen starben an den Folgen. Frühere Prognosen waren davon ausgegangen, dass die Erkrankungszahlen 20 bis 30 Jahre nach dem Asbestverbot zurückgehen würden. Dies ist jedoch nicht eingetreten, was auf das nach wie vor hohe Asbestvorkommen in Gebäuden und Produkten hinweisen kann.

BG BAU 

Risikobewertung nach Ampel-Modell

Mit der novellierten GefStoffV wurde im Dezember 2024 ein risikobezogenes Maßnahmenkonzept für krebserzeugende Stoffe, wie Asbest, eingeführt. Das Konzept definiert die drei Risikobereiche hohes, mittleres und niedriges Risiko (rot, gelb, grün). Für die drei Risikobereiche gelten jeweils abgestufte, risikobezogene Schutzmaßnahmen.

Die neue Gefahrstoffverordnung erlaubt nun Handwerksunternehmen bestimmte Arbeiten ausführen. Die zulässigen Tätigkeiten wurden um die so genannte funktionale Instandhaltung erweitert, so dürfen z.B. Schlitze in asbesthaltigen Putz gefräst werden.

Risikobereiche:

  • rot: hohes Risiko (Asbest-Faserstaubbelastung > 100.000 Fasern/m³)
  • gelb: mittleres Risiko (Asbest-Faserstaubbelastung < 100.000 Fasern/m³)
  • grün: geringes Risiko (Asbest-Faserstaubbelastung < 10.000 Fasern/m³).

BG BAU Leitfaden

Um Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Regelungen zu unterstützen, hat die BG BAU das vorgeschriebene Vorgehen in einem neuen Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand” zusammengefasst. Dieser zeigt, welche Tätigkeiten unter welchen Voraussetzungen zulässig sind. Zudem werden die konkreten Anforderungen an Arbeiten mit Asbest in Bestandsgebäuden dargestellt und die entsprechenden Maßnahmen aufgeführt. Der Leitfaden enthält eine Checkliste für die richtige Wahl der Maßnahmen, eine Hilfestellung für die Gefährdungsbeurteilung sowie eine Musterbetriebsanweisung.

Weiterführende Informationen stehen auf einer speziellen Themenseite der BG BAU unter bgbau.de/asbest und der Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand” als PDF-Download unter bgbau.de/leitfaden-asbest zur Verfügung.

Kostenfreie Präventionshotline der BG BAU: 0800 8020100

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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