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Absichtserklärung zur Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz

(7.1.2025) Nach Angaben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 7. Januar 2025, wollen der Bund, die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie die Bundesstadt Bonn, den Stand der Verhandlungen zum Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz in einer gemeinsamen Erklärung festschreiben und noch in diesem Monat unterzeichnen.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 

Diese Absichtserklärung soll die umfangreichen Vorarbeiten einer möglichen Zusatzvereinbarung sichern. Darüber informierten die beteiligten Akteure in einem Gespräch die Abgeordneten der Region im Bundestag, in den Landtagen und im Europäischem Parlament.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung

Klara Geywitz ist zudem Beauftragte der Bundesregierung für den Berlin-Umzug und den Bonn-Ausgleich. „Wir stehen gemeinsam zur zugesagten Weiterentwicklung der Region Bundesstadt Bonn. Über Jahrzehnte wurde hier die notwendige Infrastruktur für ein zweites bundespolitisches Zentrum in unserem Land aufgebaut. Das wollen wir nutzen. Viele Bundesbeschäftigte arbeiten und leben hier, gleiches gilt für Mitarbeiter der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen. Die Region soll als Ort der Demokratievermittlung, als kulturelles Zentrum und als Forschungsstandort weiter gestärkt werden. Die im April vergangenen Jahres gemeinsam beschlossenen Eckpunkte haben wir inhaltlich untermauert und so vorbereitet, dass eine neue Bundesregierung auf dem Erarbeiteten aufbauen kann. Die bisherige Zusammenarbeit war von Vertrauen und einem herzlichen, konstruktiven Miteinander geprägt. Dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten bedanken.” 

Katja Dörner, Bonns Oberbürgermeisterin

„Es ist sehr gut, dass wir gemeinsam die guten Ergebnisse der Verhandlungen sichern. Ich danke Frau Ministerin Geywitz hierfür wie auch für ihre stringente und unterstützende Herangehensweise im Verhandlungsprozess sehr herzlich. Angesichts des Fortschritts ist es sehr bedauerlich, dass es in dieser Legislaturperiode nicht mehr zum Abschluss der Zusatzvereinbarung kommen kann. Ich erwarte, dass auch eine neue Bundesregierung an die Verhandlungsergebnisse anknüpft. Bonn als Standort der UN und von internationalen Organisationen, als Wissenschaftsstandort, als Kompetenzzentrum für Cyber-Sicherheit und Nachhaltigkeit sowie als Geburtsort des Grundgesetzes und von Ludwig van Beethoven verfügt über viele Alleinstellungsmerkmale, die im Interesse des Bundes gestärkt werden sollten. Schon jetzt sind die guten Verhandlungen ein wichtiges Bekenntnis des Bundes zur Zukunftsfähigkeit von Bonn als Regierungs- und Verwaltungsstandort.” 

Nathanael Liminski, Minister für Bundesangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei

„Gemeinsam mit Ministerin Geywitz und den Vertreterinnen und Vertretern aus der Region haben wir wichtige Leitplanken für die Zusatzvereinbarung zum Bonn-Berlin-Gesetz definiert. Ziel der Landesregierung und der Region ist es nun, einer neuen Bundesregierung eine Brücke für eine schnelle Wiederaufnahme der Verhandlungen zu bauen und die Zusatzvereinbarung zügig zum Abschluss zu bringen. Nordrhein-Westfalen wird alles tun, was dafür politisch nötig ist. Wir sind zuversichtlich, dass wir gemeinsam mit dem Bund bei allen Punkten noch im Januar zu einem guten Zwischenergebnis kommen werden. Der ,Letter of Intent’ ist dabei eine Fortentwicklung der im April 2024 gemeinsam beschlossenen Eckpunkte und muss dementsprechend auch einen Fortschritt darstellen.”

Dr. Fedor Ruhose, Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz

„Der Verhandlungsprozess konnte seit der Vereinbarung der Eckpunkte erfolgreich fortgesetzt werden. Ein wichtiges Ergebnis für die gesamte Region ist das Signal des Bundes, das Konzept zur Entwicklung neuer regionaler Strukturen der Zusammenarbeit in die Zusatzvereinbarung aufzunehmen, mit denen die Nachhaltigkeit und Leistungsfähigkeit der Region als Lebens- und Arbeitsraum verbessert werden sollen. Der Schwerpunkt ,Orte der Demokratievermittlung’, an dem ebenfalls rheinland-pfälzische Projekte beteiligt sind, gewinnt in Zeiten globaler Krisen und Angriffe auf demokratische Grundwerte zunehmend an Bedeutung. Der Bund hat hierzu ein Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse wir mit Interesse erwarten.”

Landräte der Regionen, Cornelia Weigand (Kreis Ahrweiler), Sebastian Schuster (Rhein-Sieg-Kreis) und Achim Hallerbach (Kreis Neuwied)

„Wir begrüßen die Entscheidung, die bisherigen Verhandlungsergebnisse in einem Letter of Intent festzuhalten. Damit wird ein wichtiger Schritt getan, um die Gespräche mit der nächsten Bundesregierung zielgerichtet fortzuführen. Dennoch hätten wir uns gewünscht, dass wir bereits zu einer verbindlichen Zusatzvereinbarung gekommen wären. Es ist wichtig, dass dieser Prozess nun zügig im Sinne der Region weitergeführt wird.”

Der Bund, die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz und die Region Bundesstadt Bonn haben Eckpunkte einer Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz vereinbart. Bundesstadt Bonn am 12. April 2024
(Bild: BMWSB/Bundesfoto Uwe Völkner)
 

Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz

Zur Erinnerung: Die Zusatzvereinbarung soll an das Berlin/Bonn-Gesetz anknüpfen. Der politische Auftrag eine Zusatzvereinbarung zu schließen, ergibt sich aus dem Koalitionsvertrag. Aufgrund der Neuwahl des Bundestages kann der ursprünglich geplante Abschluss der Zusatzvereinbarung (März 2025) nicht mehr realisiert werden. 

Sechs Eckpunkte vereinbarte Eckpunkte vom 12. April 2024

  • Region Bundesstadt Bonn als Sitz der Vereinten Nationen und von Internationalen Organisationen sowie als Nachhaltigkeitsstandort
  • Region Bundesstadt Bonn als nationaler und internationaler Cybersicherheitsstandort
  • Region Bundesstadt Bonn als ein kulturelles Zentrum
  • Region Bundesstadt Bonn als Ort der Demokratievermittlung
  • Region Bundesstadt Bonn als Ort für ein bundesweites Zentrum zur Erforschung und Vermittlung von Resilienz
  • Region Bundesstadt Bonn als Behördenstandort des Bundes und Wohnort für Bundesbeschäftigte 

Der Bund leitet seine Finanzierungskompetenz aus der Feststellung des Bundesinteresses ab. Es wurden vier Studien beauftragt, die darüber Aufschluss geben sollen, ob das Bundesinteresse bei den Projekten vorliegt und geben damit den Weg für eine mögliche Finanzierung frei. Noch im Januar sollen die bisherigen Ergebnisse in einem „Letter of Intent” festgehalten werden.

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