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EU-Bauproduktenverordnung tritt am 7. Januar 2025 in Kraft

(3.1.2025) Nach Angaben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, wurde am 18. Dezember 2024 die EU-Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten, Amtsblatt 2024/3110 veröffentlicht und tritt somit 20 Tage nach der Veröffentlichung am 7. Januar 2025 in Kraft.

Mit der Veröffentlichung sind die Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union abgeschlossen. Die EU-Bauproduktenverordnung fokussiert sich als Teil des europäischen Green Deal auf Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte, Produktsicherheit sowie die Kreislaufwirtschaft in der Baubranche. Die Novelle soll den Binnenmarkt und den Verbraucherschutz im Bereich des Bauens stärken. 

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Nach intensiver Arbeit an dieser Novelle kann sie im Januar 2025 in Kraft treten. Mit der neuen Verordnung wird ein digitaler Pass für Bauprodukte eingeführt, der alle Angaben über Leistung und Eigenschaften des Produkts bündelt. Verbraucherinnen und Verbraucher, die bspw. ein Haus, einen Anbau oder ein Carport bauen wollen, können somit zukünftig auf einen Blick sehen, wie nachhaltig ihre Baumaterialien sind und wo die Produkte herkommen. Mit der neuen Verordnung wird es zusätzlich leichter, bereits verwendete Bauprodukte wieder zu verwenden, was die Umwelt und den Geldbeutel schont.”

Mit den neuen Vorgaben sollen Normungsprozesse erleichtert und beschleunigt werden. Dies soll durch die Einrichtung einer Expertengruppe, die alle wichtigen Beteiligten frühzeitig in die Arbeit einbindet, erfolgen. Die Kommission wird Anfang des Jahres einen Arbeitsplan vorlegen, wann welche Produktgruppen überarbeitet werden, sodass die Wirtschaft mit den Vorbereitungen beginnen kann. Zusätzliche Regelungen in der Marktüberwachung ermöglichen darüber hinaus die gezielte Überwachung der Märkte für Bauprodukte, sodass nicht EU-konforme Produkte leichter identifiziert werden können.

EU-Bauproduktenverordnung Amtsblatt 2024/3110

Die Anwendung sowie der Übergang auf die neue Verordnung erfolgen gestaffelt. Die Artikel der neuen Verordnung, die sich auf die Entwicklung von harmonisierten Normen und Produktanforderungen beziehen, gelten unmittelbar mit dem Inkrafttreten am 07. Januar 2025. Alle anderen Artikel der Verordnung gelten ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung am 8. Januar 2026, mit Ausnahme von Artikel 92 (Sanktionen), der zwei Jahre nach Inkrafttreten Anwendung finden soll.

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