Bundeskartellamt: Schüco darf Anteile an Stemeseder erwerben
(29.11.2024) Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb von 49% der Anteile an der GEST-Holding Gesellschaft m.b.H., Hof bei Salzburg durch die Schüco International KG, Bielefeld freigegeben. Hinter GEST steht das Unternehmen Stemeseder, das Aluminiumprofile für Holz-Aluminium-Hybridfenster und für Kunststoff-Aluminium-Fenster sowie für Aluminiumtüren entwickelt. Unter der Marke "GS Perfect" vertreibt Stemeseder ergänzende Produkte und Module für das Fenstersegment. Beide Unternehmen sind Systemgeber für Aluminium-Bausysteme und arbeiten schon seit Juli 2023 zusammen. Durch den Erwerb der Beteiligung von Schüco International KG an der Stemeseder Gruppe vertiefen die Unternehmen ihre Partnerschaft. Jetzt kam die Zustimmung der Kartellbehörden.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Schüco ist nach unseren Ermittlungen ein marktbeherrschendes Unternehmen auf einem deutschlandweiten Gesamtmarkt für Aluminium-Gebäudesysteme sowie auf den Teilmärkten für Fenster-, Tür- und Fassadensysteme. Wir haben das Vorhaben nach intensiven Ermittlungen dennoch freigegeben, da eine Verstärkung der wettbewerblichen Position von Schüco in den relevanten Märkten nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden konnte. Nur in einzelnen Märkten ergeben sich durch die Übernahme von Stemeseder Marktanteilsadditionen, die jedoch sehr gering ausfallen, sodass die Marktstruktur praktisch unverändert bleibt.”
Marktermittlung
Das Bundeskartellamt hat Marktermittlungen bei über 200 Kunden und rund 60 Wettbewerbern im In- und Ausland durchgeführt. Die Ermittlungen haben ergeben, dass Schüco bereits derzeit im deutschlandweiten Gesamtmarkt für Aluminium-Gebäudesysteme für reine Aluminium-Anwendungsbereiche bzw. auf möglichen entsprechenden Teilmärkten für Fenster-, Tür- und Fassadensysteme marktbeherrschend ist.
Es bestehe nur eine geringe horizontale Überschneidung der Tätigkeitsbereiche der beiden Unternehmen. Stemeseder ist im Bereich der reinen Aluminium-Gebäudesysteme nicht wesentlich tätig. In Bezug auf diesen angestammten Geschäftsbereich von Schüco waren der Zuwachs durch das Zielunternehmen sowie Portfolio-Effekte nicht so bedeutend, dass eine fusionskontrollrechtlich relevante Verstärkungswirkung aufgrund des Vorhabens mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden konnte.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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siehe zudem:
- Fenster im Fenster-Magazin , Fassaden auf Baulinks
- Literatur / Bücher zum Thema Fensterbau bei Baubuch / Amazon.de