Bundeskartellamt veröffentlicht Marktmachtbericht zur Stromerzeugung
(25.11.2024) Am 25. November 2024 hat das Bundeskartellamt den 5. Marktmachtbericht, den Bericht über die Wettbewerbsverhältnisse bei der Erzeugung elektrischer Energie, vorgelegt. Dabei wurden die Marktmachtverhältnisse bei der Erzeugung und dem erstmaligen Absatz von Strom im Zeitraum vom 1. Mai 2023 bis 30. April 2024 analysiert. Der Bericht umfasst damit ein volles Jahr nach Vollendung des Ausstiegs aus der Kernenergie in Deutschland.
Gemäß § 53 Abs. 3 Satz 2 GWB erfüllt das Bundeskartellamt den Auftrag des Bundesgesetzgebers, regelmäßig einen Bericht über die Wettbewerbssituation bei der Erzeugung elektrischer Energie zu veröffentlichen.
Zusammen mit dem Leitfaden zur Missbrauchsaufsicht im Bereich der Stromerzeugung und des Stromgroßhandels, ermöglicht der Bericht den Marktteilnehmern eine Einschätzung ihrer Marktposition und einen Überblick über die Anwendungsgrundsätze der Missbrauchsaufsicht.
Die für die Marktmachtverhältnisse relevanten Marktverhältnisse im Bereich der Erzeugung und des Erstabsatzes von Strom waren im Berichtszeitraum durch eine schwache Stromnachfrage gekennzeichnet. Auf der Angebotsseite führten Wiederinbetriebnahmen von Kraftwerken im Rahmen des Ersatzkraftwerksbereitstellungsgesetzes (EKBG) über weite Teile des Berichtszeitraums zu einer Ausweitung der inländischen Erzeugungskapazitäten. Darüber hinaus hat die Bedeutung von Nettoimporten nach Abschluss des Kernenergieausstiegs weiter zugenommen. Die Zahl der Marktsituationen, in denen die Stromnachfrage in Deutschland marktwirtschaftlich nur durch Importe, d.h. durch freie ausländische Kraftwerkskapazitäten, gedeckt werden konnte, hat weiter zugenommen.
Einschätzung der Marktmacht
Die Marktmacht eines Stromanbieters lässt sich nicht allein durch Marktanteile messen, da Strom kaum speicherbar ist und Einspeisung und Verbrauch übereinstimmen müssen. Entscheidend ist, ob ein Anbieter unverzichtbar sei, um den Strombedarf zu decken, insbesondere in Zeiten hoher Nachfrage und knappen Angebots. Solche Anbieter können gezielt Preise erhöhen. Die Marktmacht ergibt sich daher aus der Anzahl der Stunden, in denen ihre Kraftwerke zwingend benötigt werden („Pivotalität”).
Der aktuelle Marktmachtbericht „Wettbewerbsverhältnisse im Bereich der Erzeugung elektrischer Energie 2023/24” steht kostenfrei auf der Website des Bundeskartellamtes und hier zum PDF-Download zur Verfügung.
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