Bundeskartellamt verhängt Geldbuße gegen Strabag
(10.11.2024) Wie das Bundeskartellamt am 6. November 2024 mitteilte, wurde gegen die Strabag AG eine Geldbuße in Höhe von 2,79 Mio. Euro verhängt, wegen verbotener Absprachen im Zusammenhang mit der Vergabe eines Bauauftrages zur Sanierung der Zoobrücke in Köln Anfang 2017 (sog. Submissionsabsprachen).
Im Rahmen der Ausschreibung zur Sanierung der Zoobrücke in Köln, hatten Mitarbeiter der Unternehmen Strabag und Kemna Bau Andreae GmbH & Co. KG, Pinneberg, vereinbart, dass Kemna ein Schutzangebot abgibt, um die Erteilung des Zuschlags an eine Bietergemeinschaft unter Beteiligung der Strabag zu ermöglichen. Als Gegenleistung hatte Kemna eine Ausgleichszahlung erhalten.
„Ziel eines jeden Ausschreibungsverfahrens ist es, gute Qualität zu möglichst günstigen Konditionen zu beschaffen. Wenn die Bieter hingegen, so wie hier geschehen, durch illegale Kartellabsprachen beeinflussen, wer den Auftrag erhält, können Vergabeverfahren nicht zum gewünschten Qualitäts- und Preiswettbewerb führen. Schätzungen zufolge soll durch Submissionsabsprachen allein bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand in Deutschland ein Schaden in Höhe von mehreren Mrd. Euro pro Jahr entstehen”, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Submissionsabsprachen sind auch nach § 298 des Strafgesetzbuches strafbar. Die Verfolgung der Unternehmen obliegt dem Bundeskartellamt, für die Verfolgung der beteiligten Personen ist allerdings die Staatsanwaltschaft zuständig. Das Bundeskartellamt hatte im September 2021 gemeinsam mit der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft Köln eine Durchsuchungsaktion durchgeführt. Das Verfahren gegen das Unternehmen Kemna wurde in Anwendung der Vorschriften zur sog. Kronzeugenregelung eingestellt. Die Strabag AG hat während des Verfahrens ebenfalls mit dem Bundeskartellamt kooperiert und schließlich einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) zugestimmt. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
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