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KEA Faktenblatt zu Photovoltaik auf Mehrparteienhäusern und Gewerbegebäuden

(7.8.2024) Ein neues Faktenblatt des Photovoltaik-Netzwerks Baden-Württemberg (KEA-BW) informiert im Hinblick auf die Nutzung des Photovoltaik-Potenzials von Mehrfamilienhäusern und Gewerbegebäuden über Möglichkeiten und Betreibermodelle. Das Netzwerk wird von der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg und dem Solar Cluster Baden-Württemberg koordiniert. 

Das Faktenblatt zeigt, wie Photovoltaik auf Mehrparteienhäusern und gemeinschaftlich genutzten Gewerbegebäuden einfach umgesetzt werden kann. (Bild: Plattform EE BW / Kuhnle & Knödler) 

Das 16-seitige Faktenblatt „Gemeinschaftliche Nutzung von Photovoltaikstrom in Mehrparteiengebäuden” ist kostenfrei online verfügbar. Es führt durch die unterschiedlichen Verordnungen und zeigt Möglichkeiten auf, wie aus Mehrparteien- und Gewerbegebäuden attraktive Photovoltaikstandorte werden.

5 Fälle, 5 Konzepte

Das Faktenblatt informiert über mögliche Mess- und Betriebskonzepte in 5 Fällen:

  • vermietete Einfamilienhäuser
  • Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung oder Zweifamilienhaus
  • kleine Mehrfamilienhäuser mit 3 bis 15 Parteien
  • große Mehrfamilienhäuser mit über 15 Parteien
  • Gewerbegebäude

Es werden die gesetzlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekte beleuchtet, die es für das jeweilige Gebäude zu beachten gilt, ebenso Details zu den einzelnen Konzepten.

Vermietetes Einfamilienhaus

Investieren Eigentümer in die PV-Anlage, können sie zwischen 4 Betreibermodellen wählen. Nur den Photovoltaikstrom an die Mietpartei verkaufen, die Anlage vermieten, die Anlage vermieten und dabei selbst Anlagenbetreiber bleiben oder das Haus mit der „Nebenleistung Strom” vermieten. Mit der letzten Option wird der Vermieter Vollversorger der Mieter, aber kein Stromlieferant. Investiert die Mieterschaft selbst in die Anlage, benötigen die Parteien einen Pachtvertrag für die Nutzung des Daches.

Mehrfamilienhaus mit mehr als 15 Parteien

Bei einem Mehrfamilienhaus mit mehr als 15 Parteien können die Bewohner den Strom vom Dach mittels eines Summenzählermodells nutzen, entweder alle oder nur ein Teil der Mieter. In großen Häusern wird hierfür oft ein externer Dienstleister in Anspruch genommen. In der Regel bietet er ein Vollversorgungs-Stromlieferungsmodell an. Er kann aber auch nur als Investor oder Anlagenbetreiber agieren. In manchen Fällen wird lediglich die Mess- und Abrechnungstechnik an eine externe Firma übergeben.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Mit dem Solarpaket 1 hat der Gesetzgeber die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eingeführt. Mit dem Modell kann Photovoltaikstrom innerhalb eines Gebäudes unbürokratischer geliefert werden. Er wird den Nutzern anteilig zugerechnet und von ihren Netzbezugsmengen abgezogen. Im Gegensatz dazu wird beim Mieterstrom der Strom an die Mieter verkauft.

Weiterführende Informationen des Photovoltaik-Netzwerks finden sich auf der Themenseite „Photovoltaik auf Mehrparteienhäusern”.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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