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Bundeshaushalt 2025 im Kabinett beschlossen – Bundesbau­ministerium erhält 7,4 Mrd. Euro

(17.7.2024) Am 17. Juni 2024 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 beschlossen. Für den Einzelplan 25 des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sind dabei Ausgaben von rund 7,4 Mrd. Euro vorgesehen.

Bild: Baulinks / AO 

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Mit dem Bauministeriums-Etat 2025 investieren wir massiv in neuen bezahlbaren Wohnraum. Wir machen Mieten für Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger weiter bezahlbar. Wir investieren in die Bauforschung, damit Bauen künftig schneller geht und weniger Auswirkungen auf die Umwelt unserer Kinder und Enkelkinder hat. Mit diesem Haushalt machen wir unsere Städte und Dörfer schöner und investieren in den sozialen Zusammenhalt. Mit insgesamt 21,65 Mrd. Euro bis 2028 erhöhen wir die Investitionen in den sozialen Wohnungsbau noch einmal deutlich. Zudem stehen für die neue Förderung von Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment für 2024 und 2025 nun insgesamt 2 Mrd. Euro zur Verfügung. Gleichzeitig wird das Wohngeld zum 1. Januar 2025 angehoben, damit Wohnen für Mio. Rentnerinnen und Rentner, Arbeitende und Familien weiterhin bezahlbar bleibt. Die Städtebauförderung macht seit Jahrzehnten große, mittlere und kleine Städte sowie Dörfer schöner und lebenswerter, in dem z.B. Betonplätze entsiegelt und Wasser und Begrünungen wieder Raum bekommen oder Projekte des sozialen Zusammenhalts gefördert werden. Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Förderung mit 790 Mio. Euro im kommenden Haushaltsjahr konstant bleibt.”

Mittel und Maßnahmen im Überblick (Auszug):

  • Sozialer Wohnungsbau 2028: + 3,5 Mrd. Euro
  • WohngeldPlus (inkl. Dynamisierung) 2025: insgesamt 2,37 Mrd. Euro
  • Wohnungsbauprämie: + 40 Mio. Euro auf 210 Mio. Euro
  • Erwerb von Genossenschaftsanteilen: Fortführung mit 15 Mio. Euro
  • Strategische Regionalentwicklung: Fortführung mit 6 Mio. Euro
  • Kleingärten: Neues Förderprogramm + 5 Mio. Euro zur energetischen Ertüchtigung von Kleingärten und deren Infrastruktur
  • Kleinstadtakademie: 2 Mio. Euro jährlich
  • Zuteilung 50 Mio. Euro für nationale Projekte des Städtebaus
  • Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment” (KNN) insgesamt 2 Mrd. Euro für 2024 und 2025
  • weitere Mittel für neue Baumaßnahmen, z.B. für Modernisierungs-, Renovierungs- und Neubauprojekte beim Müttergenesungswerk oder für das Zukunftszentrum Deutsche Einheit in Halle.
  • Mittel für die Neugründung des Bundesforschungszentrum „LAB – Living Art of Building”

Nicht Bestandteil des heutigen Kabinettbeschlusses sind die Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Das BMWSB bewirtschaftet darunter die Förderprogramme „Klimafreundlicher Neubau” (KFN), „Wohneigentumsförderung für Familien”, „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur” sowie „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel”.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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