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DIBt: Zulassung für WDVS Aufdopplung verlängert

(16.5.2024) Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) zur Aufdopplung von Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) auf bestehende WDVS oder Holzwolle Leichtbauplatten um fünf Jahre verlängert. 

In der neuen aBG gibt es vom Regelungsumfang und von den technischen Inhalten her, keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem vorherigen Dokument. 

Schema Aufdopplung (Bild: VDPM + Sievert) 

Die Mitgliedsunternehmen des VDPM und die ausführenden Fachunternehmer haben nun weiterhin das notwendige bauordnungsrechtliche Instrument zur Verfügung, um mittels der Aufdopplung nicht ausreichend energetisch ertüchtigte Gebäudefassaden auf das aktuell notwendige Effizienzniveau zu bringen.

Eine aufgedoppelte Fassade bildet eine bautechnische, optische und energetische Optimierung in einem einzigen Verfahren. Die vorhandene Dämmung kann auf der Fassade verbleiben, somit leistet die Aufdopplung einen wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung durch Abfallvermeidung und zum Klimaschutz durch Senkung des CO₂-Ausstoßes. 

Überblick verwendeter Dämmstoffe in WDVS

WDV-Systeme dienen der notwendigen energetischen Ertüchtigung von Gebäudefassaden vor allem im Bestand. Dabei kommen Systeme mit verschiedenen Dämmstoffen zum Einsatz. Der Überblick über die in WDVS verwendeten Dämmstoffarten umfasst die Jahre 2022 und 2023 und beinhaltet eine Prognose der Entwicklung für das laufende Jahr. Dabei zeigen sich für den genannten Zeitraum sowohl bei EPS wie bei Mineralwolle und Holzweichfaser sowie bei den sonstigen Dämmstoffen nur sehr geringe Veränderungen der Anteile.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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