Neue BAFA-Förderbedingungen starten u.a. mit Heizungs-Tausch-Bonus
(16.8.2022) Am 27. Juli 2022 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorgelegt, um die Förderung noch stärker auf erneuerbare Energien und die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern auszurichten (siehe Beitrag dazu vom 27.7.). Die angepassten Förderbedingungen für die Einzelmaßnahmen der BEG gelten nun (seit dem 15. August) auch für Anträge beim BAFA. Einzelmaßnahmen sind einzelne Schritte bei der energetischen Gebäudesanierung wie der Austausch von Fenstern, Türen oder Wärmeerzeugern.
PDF-Download |
Heizungs-Tausch-Bonus
Eine wesentliche Neuerung ist, dass die Förderung von gasverbrauchende Anlagen aufgehoben wurde. Konkret betroffen sind davon Gas-Brennwertheizungen („Renewable-Ready“), Gas-Hybridheizungen und gasbetriebene Wärmepumpen. Andererseits gibt es jetzt einen Heizungs-Tausch-Bonus in Höhe von 10 % für Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen. Dieser Heizungs-Tausch-Bonus wird zusätzlich zum regulären Fördersatz eingeführt. Bei diesen Anlagen kann durch einen Austausch über mehr Energieeffizienz und hohe Energieeinsparungen der Klimaschutz besonders gestärkt werden.
Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 % gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt.
Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden. Der Bonus gilt nicht für Solarkollektoranlagen sowie die Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes.
angepasste Fördersätze
Eine weitere wesentliche Neuerung ist, dass die Fördersätze insgesamt angepasst wurden. Sie sind etwas geringer, bleiben aber weiterhin auf einem vergleichsweise hohen Niveau und ermöglichen damit eine attraktive Förderung für einen breiten Antragstellerkreis.
Weitere Anpassungen betreffen beispielsweise ...
- den sogenannten iSFP-Bonus bei individuellen Sanierungsfahrplänen, der jetzt nur noch bei Maßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung gewährt wird, und
- den Wärmepumpen-Bonus, der zusätzlich 5 % Förderung bei besonders effizienten Wärmepumpen-Anlagen ermöglicht.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- PDF-Download: Förderübersicht: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen
- bafa.de/beg
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- GIH-Handbuch zur Gebäudeenergieberatung in 7. Auflage erschienen (12.12.2023)
- Staatlich geförderte Eigenheimrente (Wohn-Riester) auch für energetische Sanierungen (4.12.2022)
- Zweiter Wärmepumpengipfel: Beschleunigung des Wärmepumpenhochlaufs (17.11.2022)
- BEG: Änderungen bei Einzelmaßnahmen (BEG EM) seit 21.09.2022 (25.9.2022)
- Branche zieht positive Bilanz der SHK Essen 2022 (15.9.2022)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Studie: Sanierung energetisch schlechter Häuser schützt Menschen mit geringem Einkommen (31.7.2022)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) von gestern auf morgen neu aufgestellt (27.7.2022)
- Sofortprogramm mit Klimaschutzmaßnahmen für den Gebäudesektor (17.7.2022)
- Wärmepumpengipfel: mindestens 500.000 neue Wärmepumpen pro Jahr ab 2024 (29.6.2022)
- EH/EG 40-Neubauförderung nur noch mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) (24.4.2022)
- FörderGO: Neustart der Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden (21.2.2022)
- Wüstenrot-Studie zu den Plänen von Hauseigentümern zur energetischen Sanierung (18.1.2022)
siehe zudem:
- Heizungs-, erneuerbare Energien-, Raumlufttechnik- sowie Haustechnik-Magazin sowie Dämmstoffe im Baustoff-Magazin auf Baulinks
- Literatur / Bücher zum Thema Heizung, erneuerbare Energien und Sanitärtechnik bei Baubuch / Amazon.de