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Halbes Einlenken nach BEG-Förderstopp: förderfähige Altanträge können genehmigt werden

(1.2.2022) Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sowie der Finanzen haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen nach dem abrupten Stopp der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt. Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24.1.2022 eingegangen sind, genehmigt werden. Dabei soll es sich um rund 24.000 Anträge handeln. Die eingegangenen Anträge sollen nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und die förderfähigen genehmigt werden. „Das bietet eine gute und rechtssichere Lösung für alle Betroffenen,“ heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der drei Bundesministerien.

Foto © baulinks/AO 

Für die Zukunft soll die Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden. Hierbei gehe es darum „eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen“.

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