Halbes Einlenken nach BEG-Förderstopp: förderfähige Altanträge können genehmigt werden
(1.2.2022) Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sowie der Finanzen haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen nach dem abrupten Stopp der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt. Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24.1.2022 eingegangen sind, genehmigt werden. Dabei soll es sich um rund 24.000 Anträge handeln. Die eingegangenen Anträge sollen nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und die förderfähigen genehmigt werden. „Das bietet eine gute und rechtssichere Lösung für alle Betroffenen,“ heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der drei Bundesministerien.
Für die Zukunft soll die Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden. Hierbei gehe es darum „eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen“.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
- Bundesministerium für Finanzen (BMF)
- KfW und KfW Förderbank
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Fördermittel sowie Förderratgeber von co2online und Fördermitteldatenbank von fe.bis
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siehe zudem:
- Gebäude-Energie-Gesetz (GEG), Baubranche, Architektur und Ingenieurbau bei BAULINKS.de
- Literatur / Bücher über Architektur bei Baubuch / Amazon.de