Baugewerbe warnt vor Einschränkung von befristeten Arbeitsverträgen
(18.4.2021) „Die geplante Einschränkung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverhältnissen geht an der Realität in der Bauwirtschaft komplett vorbei und nimmt uns den letzten Rest an Flexibilität. Denn im Bauhauptgewerbe ist die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung weiterhin verboten.“ So kommentierte der ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa am 16. April einen entsprechenden Gesetzentwurf.
Herr Pakleppa argumentiert: „Dass die Bauunternehmer Personalkapazitäten aufbauen und damit Menschen eine dauerhafte Perspektive geben, haben sie in den vergangenen 10 Jahren eindrucksvoll bewiesen, schließlich stieg die Zahl der Beschäftigten in unserer Branche um fast 200.000 an. Dennoch gibt es Situationen, in denen kurzfristig mehr Personal notwendig ist. Die in anderen Branchen, wie z.B. im Ausbaugewerbe, mögliche Leiharbeit, steht unseren Betrieben nicht zur Verfügung. Die einzige Möglichkeit auf Auftragsspitzen zu reagieren, sind daher befristete Arbeitsverträge.“
Der ZDB-Hauptgeschäftsführer erinnert zudem daran, dass befristete Arbeitsverträge oft auch der Türöffner für langfristige Beschäftigungsverhältnisse sind: „Viele Arbeitnehmer haben über eine befristete Beschäftigung den Weg in ihren Job gefunden. Der vom Arbeitsministerium vorgelegte Entwurf schränkt Unternehmen aber unnötig ein, nimmt ihnen Flexibilität und führt zu mehr Bürokratie. Genau das Gegenteil sollte der Fall sein: Die Unternehmen brauchen angesichts der derzeitigen pandemischen Krise mehr Flexibilität und nicht weniger – insbesondere, da sich das wirtschaftliche Klima gerade deutlich verschlechtert.“
siehe auch für zusätzliche Informationen:
ausgewählte weitere Meldungen:
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siehe zudem:
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